Finanzbuchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen

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Unternehmensliquidierungen in Polen

Schließung des Unternehmens ohne Liquidationsverfahren – Privatpersonen

Privatpersonen, die ihre selbstständige Geschäftstätigkeit in der Form eines Einzelunternehmens führen und ins Wirtschaftsregister eingetragen sind, können ihre Geschäftstätigkeit zu jederzeit schließen, ohne ein formelles Liquidationsverfahren einleiten zu müssen.


Liquidationsverfahren nach dem polnischen Gesetzesbuch für Handelsgesellschaften

Die Prozedur für ein Liquidationsverfahren (Liquidierung) eines Unternehmens ist ein standardisierter Prozess, der mehrere Etappen umfasst und zur Beendigung der Geschäftstätigkeit des Unternehmens führt. Diese Prozedur kann nur erfolgreich abgeschlossen werden, wenn der Unternehmer über ausreichende Finanzmittel zur Schließung des Unternehmens, einschließlich der Befriedigung bzw. Sicherung der Rechte von Gläubigern und Gesellschaftern verfügt. Die Auflösung des Unternehmens ist erst dann vollbracht, wenn der Liquidierungsprozess abgeschlossen und das Unternehmen aus dem Register entfernt wurde. Die Liquidierung eines Unternehmens erfolgt unter dem Firmennamen mit dem Zusatz „in Auflösung“. Während des Liquidierungsverfahrens behält das Unternehmen seine Rechtspersönlichkeit. Ist das Liquidationsverfahren nicht abgeschlossen dürfen Gewinne, weder vollständig noch in Teilen, an die Gesellschafter (Aktionäre) ausgeschüttet werden. Zudem darf das Gesellschaftseigentum nicht vor der Begleichung aller Verpflichtungen geteilt werden. Die Einleitung des Liquidationsverfahrens sollte zum Erlöschen der Prokura (einer besonderen Vollmacht) führen. Während des Zeitraums der Liquidierung kann keine Prokura gewährt werden.


Die Liquidierung und Abmeldung eines Unternehmens kann ein frustrierender und komplexer Prozess sein. Professionelle Unterstützung kann viel Zeit und Geld einsparen. getsix® unterstützt seine Mandanten auch auf diesem Gebiet. Die Herangehensweise hängt von verschiedenen Bedingungen ab, insbesondere von Zeiteinschränkungen und der finanziellen Situation Ihres Unternehmens. Ohne Fachwissen könnten Sie bereits an der ersten Hürde stolpern und es ist besser, sein Unternehmen in Polen ordnungsgemäß zu liquidieren, ohne einen Haufen an administrativen Verpflichtungen zurückzulassen.

Das Liquidationsverfahren eines Unternehmens ist ein genauestens standardisierter Prozess, der mehrere Etappen umfasst. Die Auflösung eines Unternehmens durch Liquidierung ist nur möglich, wenn das Unternehmen liquide ist und über ausreichende Finanzmittel verfügt, um das gesamte Liquidierungsverfahren zu beenden (bzw. es wird durch die Gesellschafter finanziert). Das bedeutet, dass Finanzmittel verfügbar sein müssen, um die Rechte von Gläubigern und Gesellschaftern zu befriedigen. Um sicherzustellen, dass das polnische Unternehmen ordnungsgemäß und möglichst schnell geschlossen wird, kann getsix® ein Komplettpaket an maßgeschneiderten Leistungen hinsichtlich Ihrer persönlichen bzw. gesellschaftlichen Anforderungen anbieten.


Es bestehen 3 grundlegende Optionen ein Unternehmen in Polen zu schließen

1. Unternehmensliquidierung (Liquidierung, Streichung) in Polen

  • Vorbereitung der nötigen Dokumente und Beschlüsse für die Aufnahme des Liquidationsverfahrens und die Bestellung eines Liquidators
  • Bereitstellen der entsprechenden Person für die Funktion des Liquidators des Unternehmens
  • Gemäß Mandantenanweisung: Abschluss aller aktuellen Ausgaben, Einzug von Schulden, Forderungen, Begleichung von Verpflichtungen und Anlagenabgänge
  • Vorbereitung aller Finanzberichte, die für das Liquidationsverfahren erforderlich sind
  • Vorbereitung aller erforderlichen Gesellschaftsbeschlüsse und Berichte vom Liquidator
  • Abmelden des Unternehmens beim Handelsgericht und anderen Behörden
  • Einlagerung der Unterlagen des liquidierten Unternehmens für die gesetzlich vorgeschriebene Lagerungsfrist

Beachten Sie: Diese Prozedur könnte bis zu 9 Monate dauern.

2. Unternehmenstransfer an getsix® zwecks Liquidierung

Falls Zeit ein wesentlicher Faktor ist und der Mandant nicht warten kann, bis das Liquidationsverfahren abgeschlossen ist, können wir das Unternehmen vom Mandanten zwecks Liquidierung erwerben. Dadurch kann der Mandant die Investition schnell schließen und verlassen. Das Unternehmen verschwindet aus den Büchern des Mandanten, da es unverzüglich aus der Bilanz gestrichen wird. Anschließend wird das erworbene Unternehmen liquidiert.

3. Unterstützung bei Insolvenz

Für den Fall, dass die finanzielle Situation des Unternehmens das reguläre Liquidationsverfahren nicht zulässt, legen wir unseren Mandanten nach der Analyse der aktuellen Situation nahe, Insolvenz für das Unternehmen anzumelden. Das polnische Insolvenzrecht ist sehr komplex und jedes Detail ist von Belang. Deshalb ist es für den Mandanten entscheidend professionell durch diesen Prozess begleitet zu werden. Wir können das komplette Liquidationsverfahren für Unternehmen in Polen übernehmen, sei es als Vertreter für den Mandanten oder nach dem Erwerb des jeweiligen Unternehmens zum Zweck der Liquidierung.


Tätigkeitsschwerpunkte:

  • Analyse der Situation, Auswahl des entsprechenden Gerichtshofes und ggfls. Änderung der registrierten Anschrift
  • Bereitstellung eines auf Insolvenz spezialisierten Treuhand-Direktors
  • Vorbereitung der für die Insolvenz erforderlichen Dokumente und Formulare
  • Zusammenarbeit mit dem vom Gericht bestellten Insolvenzverwalter und Überwachung seiner Tätigkeit
  • Überwachung der Tätigkeit des Insolvenzrichters/Richter-Kommissars

Last modified: Juni 15, 2022