Die Ausgaben für kleine Snacks sind Steueraufwand
Ausgaben des Unternehmers die für kleine Snacks und Getränke bestimmt sind (wie z.B. Kekse, Sandwiches, Kaffee, Tee, Wasser, Saft) sind abzugsfähig, unabhängig davon, ob sie während der Gesprächen mit Partnern im Büro oder anderswo serviert werden – laut Artikel 16 Absatz. 1 Punkt. 28 des KStG und Artikel 23, Abs. 1, Punkt 23 des EStG. Die Interpretation des Finanzministeriums wurde am 25. November 2013 veröffentlicht. (DD6/033/127/SOH/2013/RD-120521).