Finanzbuchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen

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Steuerdienstleistungen in Polen

Persönliche Besteuerung


Unternehmensbesteuerung

getsix® ist die zentrale Anlaufstelle für Ihre Unternehmensbesteuerung

Steuerberatung

getsix® bietet in Zusammenarbeit mit seinen Kompetenznetzwerk-Partnern Dienstleistungen im Bereich der Körperschaftsteuer an, die die Bereiche Planung, Beratung und Tax Compliance umfassen.

getsix® hat Erfahrung in den folgenden Bereichen:

  • Steueroptimierung, z.B. in Bezug auf die Klassifizierung von Einnahmen und Ausgaben. Wir beraten regelmäßig bei der Behandlung von Marketingausgaben und bei Fragen der Abgrenzung von Kapital- und laufenden Ausgaben im Immobiliensektor;
  • Steuerliche Überprüfungen mit dem Ziel, steuerliche Risiken und Chancen zu identifizieren;
  • Unterstützung bei steuerlichen Aspekten im Zusammenhang mit Fusionen und Übernahmen, einschließlich der Durchführung von Due Diligence-Prüfungen und Beratung bei der steuerlichen Strukturierung;
  • Einrichtung von formellen steuerlichen Kapitalgruppen und informellen steuerlichen Gruppen;
  • Unterstützung bei der Einholung verbindlicher Auslegungen gemäß Art. 14 der Abgabenordnung;
  • Steuerliche Aspekte im Zusammenhang mit der Gründung und Tätigkeit in Sonderwirtschaftszonen (SWZ)
  • .

Abwicklung von Steuerabrechnungen durch getsix® accounting services

Im Laufe des Jahres sind die Steuerpflichtigen verpflichtet, monatliche Einkommensteuervorauszahlungen auf das Bankkonto des zuständigen Finanzamtes zu leisten. Der überwiesene Betrag entspricht der Differenz zwischen der Steuer, die auf das seit Beginn des Steuerjahres erzielte Einkommen zu entrichten ist, und der Summe der in den vorangegangenen Monaten geleisteten Vorauszahlungen. Die monatlichen Steuervorauszahlungen müssen spätestens am 20. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat überwiesen werden.

Die endgültige Begleichung der Steuerschuld erfolgt durch die Abgabe der Jahressteuererklärung und die Zahlung eines etwaigen Restbetrags. Dies sollte folgendermaßen geschehen:

  • Bis zum Ende des dritten Monats des Jahres, das auf das Steuerjahr folgt - im Falle der Körperschaftssteuer;
  • Bis zum 30. April des Folgejahres - im Falle von Einkommensteuerabrechnungen für Privatpersonen.

Außerdem unterliegen juristische Personen - unabhängig von ihrer Rechtsform - in der Regel der Mehrwertsteuer. Daher sind Unternehmen, sofern keine Befreiung anwendbar ist, verpflichtet, die Mehrwertsteuer monatlich abzurechnen und monatliche Steuererklärungen bis zum 25. eines jeden Monats für den vorangegangenen Monat abzugeben.

Unternehmen sind außerdem verpflichtet:

  • eine vollständige Buchhaltung zu führen;
  • Jahresabschlüsse zu erstellen und beim nationalen Registergericht einzureichen;
  • Die Bücher prüfen lassen und den Jahresabschluss veröffentlichen (bestimmte Arten von Unternehmen).
  • Einzelunternehmen und die meisten Personengesellschaften können begrenzte Buchführungspflichten in Form eines Einnahmen- und Ausgabenbuchs erfüllen, es sei denn, ihr Jahresumsatz übersteigt einen Gegenwert von 1.200.000,00 EUR.
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Grundlegende Informationen für Investoren und Polnische Steuersystem

Wir empfehlen Ihnen, unsere Broschüre zu lesen. Neben finden Sie einen Auszug aus dieser Broschüre: Grundlegende Informationen für Investoren und Polnische Steuersystem in Polen. Wir aktualisieren diese Broschüren jedes Jahr, um sicherzustellen, dass Sie Zugang zu den aktuellsten Informationen haben.

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Steuern in Polen

Wir empfehlen Ihnen, unsere Broschüre zu lesen. Neben finden Sie einen Auszug aus dieser Broschüre: Steuern in Polen. Wir aktualisieren diese Broschüren jedes Jahr, um sicherzustellen, dass Sie Zugang zu den aktuellsten Informationen haben.