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/ Personalwesen und Lohnbuchhaltung in Polen

PiS-Regierung will ab 1.Juli Mindeststundenlohnregelung einführen

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Datum07 Apr 2016

Wie schon im Wahlprogramm angekündigt hat die PiS-Regierung jetzt einen Gesetzentwurf
auf den Weg gebracht, der zum 1.Juli dieses Jahres die Einführung eines gesetzlichen Mindeststundenlohnes in Polen vorsieht. Der Mindeststundenlohn soll 12 Złoty betragen (umgerechnet knapp 3 Euro).

Die Mindeststundenlohnregelung gilt für Personen in Beschäftigtigungsverhältnissen auf Grundlage von zivilrechtlichen Verträgen bzw. für die Ausführung von Auftragsarbeiten und Dienstleistungen im Rahmen von Werkverträgen oder freien Dienstverträgen sowie für Selbständige. Entsprechend der weitverbreiteten Praxis, insbesondere bei polnischen Arbeitgebern, arbeiten über 2 Mio. Polen in solchen Beschäftigungsverhältnissen unter Ausschluss des Arbeitsrechts. Gegenüber der Mitarbeiterbeschäftigung auf Grundlage von Arbeitsverträgen ergeben sich dadurch für Arbeitgeber wesentliche Einsparungen bei den Lohnnebenkosten. Zudem braucht der Arbeitgeber kein Krankengeld zahlen. Auch die Lohnfortzahlung bei Urlaub fällt weg. Der Auftragnehmer muss dagegen in wesentlichen Teilen allein für seine Kranken- und Altersversicherung aufkommen.

Von der neuen Mindeststundenlohnregelung ist allerdings die Mindestlohnregelung für abhängig Beschäftigte in Arbeitsverträgen (wird jährlich festgelegt) nicht betroffen. Während die auf den Monatszeitraum bezogene gesetzliche Mindestlohnregelung den Arbeitgeber verpflichtet, den Vollzeitbeschäftigten mindestens 1850 Złoty brutto im Monat zu bezahlen, wird er bei einem Beschäftigungsverhältnis im Rahmen eines Werkvertrages oder anderen zivilrechtlichen Vertrages künftig stärker zur Kasse gebeten. Bei einem Mindeststundenlohn von 12 Złoty ergeben sich nämlich bei einem Achtstundentag im Monat 2016 Złoty. Folglich regt sich auf Seite der Arbeitsgeber und Unternehmerverbände auch Widerstand gegen die neue Regelung. Einen Stundenlohnsatz könne man nicht allgemein festlegen, er hängt von der Art der ausgeführten Tätigkeit ab, empört sich der Arbeitgeber- und Unternehmerverband ZPiP. Für den Arbeitgeberverband Lewiatan bedeutet die neue Regelung einen tiefgreifenden Eingriff in das wirtschaftliche Grundrecht des freien Unternehmertums.

Die PiS-Regierung sieht dagegen in der Regelung ein probates Mittel, Druck auf die Arbeitgeber auszuüben, ihre Mitarbeiter auf der Grundlage von regulären Arbeitsverträgen zu beschäftigten. Damit soll auch zu einem fairen Wettbewerb zwischen den Firmen beigetragen werden.

Quelle: Wirtschaftsmarkt Polen (Februar 2016)