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/ Personalwesen und Lohnbuchhaltung in Polen

Gesetzlicher Mindestlohn

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Datum26 Jan 2017

Der gesetzliche Mindestlohn wurde für das Jahr 2017 von 1850 auf 2000 Złoty (rund 465 Euro) angehoben. Die Mindestlohn-Re- gelung gilt für alle Beschäftigte in Vollzeit. Die seit vielen Jahren geltende Vorschrift, dass die Entlohnung für Berufsanfänger im ersten Arbeitsjahr nicht niedriger als 80 Pro- zent des Mindestlohnes sein darf, wurde in diesem Jahr erstmals fallengelassen.
Für Berufsanfänger gilt jetzt auch uneinge- schränkt die Mindestlohn-Regelung.

Laut statistischen Angaben erhalten noch rund 15 Prozent aller Beschäftigten auf Grundlage eines Arbeitsvertrages offiziell gesetzlichen Mindestlohn. Der gesetzliche Mindest-Stundenlohn für Beschäftigungsverhältnisse auf zivilrecht- licher Grundlage, der erstmals im zurücklie- genden Jahr eingeführt wurde, beträgt in diesem Jahr 13 Złoty. Unternehmen und Verbände klagen zunehmend, dass die PiS- Regierung sich selbst nicht an die von ihr eingeführte Regelung hält. Verwiesen wird in diesem Zusammenhang darauf, dass in zahlreichen öffentlichen Ausschreibungen für Dienstleistungen, wie z.B. Reinigungs- dienste oder Wachschutz, die Mindeststun- den-Regelung unterlaufen wird.

Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238