Kaution bei Anmeldung als VAT-Steuerzahler
Die PiS-Regierung hat mit der Registrierungskaution im neuen Jahr ein weiteres fiskalisches Instrument zur Bekämpfung des Steuerbetrugs eingeführt.
Die Entrichtung einer Kaution bei der Anmeldung eines umsatzsteuerpflichtigen Unternehmens wird bei denjenigen Unternehmen fällig, bei denen das Risiko besteht, das sie nicht ihren Steuerverpflichtungen nachkommen. Der Leiter des jeweiligen Finanzamtes, bei dem die Registrierung vorgenommen wird, hat dazu eine Risikoeinschätzung vorzunehmen. Er muss dazu u.a. prüfen, ob das Unternehmen oder die Person, die eine Registrierung als Umsatzsteuerpflichtiger vornehmen will, mit anderen Unternehmen bzw. Personen in Verbindung steht, die Steuerrückstände aufweisen oder aus dem Umsatzsteuerregister gestrichen wurden. Zudem wird die Historie als Steuerzahler geprüft sowie der Fall, ob ein sogenanntes virtuelles Büro als Geschäftssitz betrieben wird oder ob gegen das Unternehmen bzw. die Person schon einmal ein Steuerstrafverfahren eingeleitet wurde.
Abhängig von dieser Risikoeinschätzung kann der Leiter des Finanzamtes bei der Registrierung die Hinterlegung einer Kaution verlangen, deren Höhe im Bereich von 20,000 bis 200 000 Złoty liegt.
Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 238