Novelle zum Immobilienerwerb durch Ausländer
Der Gesetzgeber hat in einer Gesetzesnovelle die Informationspflichten beim Immobilienerwerb durch Ausländer erweitert. Danach sind Notare jetzt verpflichtet, auch notariell beurkundete Verträge über den Verkauf von Aktien, Gesellschafteranteilen oder Rechten und Pflichten, auf deren Grundlage Ausländer zum Eigentümer oder Miteigentümer von Handelsgesellschaften werden, die im Besitz von Immobilien in Polen sind, an das Innenministerium in Warschau zu übermitteln.
Außerdem sieht die Gesetzesnovelle auch vor, dass die öffentlichen Verwaltungen endgültige Beschlüsse, auf deren Grundlage Ausländer Immobilien in Polen erwerben, an das Innenministerium übermitteln müssen. Durch die jetzt in Kraft getretenen gesetzlichen Änderungen soll das Innenministerium ein lückenloses Wissen über den Immobilienerwerb durch Ausländer erhalten und im Fall von Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen schnell reagieren können.
Laut den neuesten Angaben des Innenministeriums haben Ausländer seit 1990 bis zum Jahreswechsel 2015/2016 rund 52 000 Hektar Land in Polen erworben.
Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 238