PFR-Finanzschutzschild für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen – wichtige Links
Wir möchten Sie darüber in Kenntnis setzten, dass am 27. April 2020 das Hilfsprogramm des polnischen Entwicklungsfonds für Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (das so genannte Finanzschutzschild) durch die Europäischen Kommission genehmigt wurde. Anträge können über das Onlinebanking Portal eingereicht werden, eine Liste teilnehmender Banken ist unter diesem LINK aufgeführt.
Bitte erkundigen Sie sich, ob Ihre Bank an dem Programm teilnimmt (die Liste enthält z.B. nicht die Raiffeisen Bank International AG Filialen in Polen oder die Bank Gospodarstwa Krajowego).
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass einige der Banken auf ihren Webseiten Rechner bereitgestellt haben, mit denen Sie im Voraus berechnen können, mit wie viel Hilfe ein Unternehmer rechnen kann.
Der polnische Entwicklungsfonds teilte mit, dass nach der technischen Umsetzung der letzten Empfehlungen der Europäischen Kommission in den nächsten Tagen mit der Annahme von Anträgen begonnen wird. Die Dokumentation wird jedoch noch aktualisiert, und einige Einträge im Programm können sich noch ändern.
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der den Großunternehmen gewidmete Finanzschutzschild noch einer Genehmigung durch die Europäische Kommission bedarf. Die Einreichung eines Erstantrags ist jedoch bereits jetzt möglich (über das Online-Formular auf der PFR LINK-Website) – detaillierte Regeln der Förderfähigkeit und der Finanzierungmöglichkeiten werden den Unternehmen bei der Inkraftsetzung des Hilfsprogramms mitgeteilt.
Quelle: TaxAGroup
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