Die Fristen für die Einreichung der Verrechnungspreisdokumentation für das Jahr 2019 verlängert wurden
Wir informieren über die Verlängerung der Frist für die Einreichung von Informationen zu Verrechnungspreisen.
Kraft des Anti-Krisen-Schutzschildes 4.0 wurden die Fristen in Bezug auf Verrechnungspreise verlängert:
- für die Einreichung der Informationen zu Verrechnungspreisen (TPR) und
- für die Abgabe von der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation durch die jeweilige lokale Geschäftseinheit:
- bis zum 31. Dezember 2020 – sofern diese Frist (wie im Einkommensteuergesetz oder im Körperschaftsteuergesetz festgelegt) im Zeitraum vom 31. März 2020 bis zum 30. September 2020 abläuft,
- um 3 Monate – sofern diese Frist (wie im Einkommensteuergesetz oder im Körperschaftsteuergesetz festgelegt) im Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Januar 2021 abläuft.
- für die Nachreichung der Verrechnungspreisdokumentation in Bezug auf das Geschäftsmodell der Gruppe:
- bis zum Ende des dritten Monats, gerechnet ab dem Tag, der auf den Tag folgt, an dem die verlängerte Frist für die Abgabe von der Erklärung über die Erstellung der Verrechnungspreisdokumentation durch die jeweilige lokale Geschäftseinheit abgelaufen ist.
Die Quelle: https://www.gov.pl/web/gov/zloz-pozniej-informacje-o-cenach-transferowych
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