Der Gebrauch eines privaten KFZ der Mitarbeiter auch zu dienstlichen Zwecken
Höhere kosten für das Fahrtengeld
Mit der Verordnung des Ministers für Infrastruktur vom 22. Dezember 2022 zur Änderung der Verordnung über die Bedingungen für die Festsetzung und die Art der Erstattung der Kosten für die Nutzung von Privatfahrzeugen, Motorrädern und Mopeds zu geschäftlichen Zwecken, haben sich die Kosten für die Nutzung von Fahrzeugen zu geschäftlichen Zwecken geändert.
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die neuen höheren Sätze pro 1 Kilometer Fahrleistung zu übernehmen.
Sätze
Für Personenkraftwagen mit einem Hubraum von bis zu 900 cm3 dürfen die Sätze nicht höher sein als 0,89 PLN, und für Personenkraftwagen mit einem Hubraum von mehr als 900 cm3 – 1,15 PLN. Für Motorräder dürfen die Tarife nicht höher sein als 0,69 PLN und für Mopeds – 0,42 PLN.
Ab wann?
Die neue Verordnung tritt 14 Tage nach ihrer Bekanntgabe in Kraft, d.h. am 17. Januar 2023. Es ist zu beachten, dass wenn die bereits eingereichte Erklärung des Arbeitnehmers über die Nutzung eines Fahrzeugs zu geschäftlichen Zwecken nicht vor dem oben genannten Termin bearbeitet wird, die neuen Sätze bei der Ermittlung der Höhe der monatlichen Pauschale anzuwenden sind.
Was ist mit der steuer?
Die vom Arbeitgeber gewährte Erstattung ist im Prinzip Einkommen des Arbeitnehmers aus dem Arbeitsverhältnis, ist aber gemäß Artikel 21 Absatz 1 Nummer 16 Buchstabe A und Artikel 21 Absatz 1 Nummer 23b des PIT-Gesetzes steuerfrei. Der Betrag für die Erstattung der Fahrkosten ist ein abzugsfähiger Aufwand für den Arbeitgeber. Es ist jedoch zu beachten, dass gemäß Artikel 16 Absatz 1 Nummer 30 des CIT-Gesetzes und Artikel 23 Absatz 1 Nummer 36 des PIT-Gesetzes die Ausgaben des Arbeitgebers, die den Höchstbetrag überschreiten, keine Kosten sind.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
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