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Verpflichtung eines Unternehmens zur Einreichung einer CbC-P-Meldung oder eines CbC-R-Berichts

Verpflichtung eines Unternehmens zur Einreichung einer CbC-P-Meldung oder eines CbC-R-Berichts

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Datum07 Feb 2023

TaxA Group

Country-by-Country Report (CBC-R) ist ein Berichtsmechanismus, der im Gesetz vom 9. März 2017 über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern festgelegt ist. Demnach sind Unternehmen, die zu großen internationalen Unternehmensgruppen gehören, verpflichtet, der Nationalen Steuerverwaltung Steuerinformationen bezüglich dieser Unternehmensgruppe zu übermitteln.

Um festzustellen, ob eine Verpflichtung zur Abgabe einer CbC-P-Meldung besteht, sollte geprüft werden, ob die konsolidierten Einnahmen der Kapitalgruppe im Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr die folgenden Schwellenwerte überschreiten:

  • 3.250.000.000 PLN (wenn die Kapitalgruppe einen konsolidierten Abschluss in PLN erstellt) oder
  • 750.000.000 EUR oder den entsprechenden Betrag.

Die Umrechnung der Schwellenwerte für die Zwecke der CBC-Berichterstattung erfolgt gemäß den in Art. 82 Abs. 2 Punkt 2 des Gesetzes über den Austausch von Steuerinformationen mit anderen Ländern festgelegten Richtlinien:

  • wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung außerhalb der Republik Polen hat – die Umrechnung erfolgt nach den Regeln des Landes oder Territoriums, in dem die Muttergesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung hat (wenn in diesem Land keine Umrechnungsregeln festgelegt sind, gilt der unten angegebene Wechselkurs);
  • wenn die Muttergesellschaft ihren Sitz oder ihre Geschäftsleitung auf dem Gebiet der Republik Polen hat – gilt für die Umrechnung der letzte von der Europäischen Zentralbank veröffentlichte Wechselkurs am letzten Tag des Geschäftsjahres vor dem Berichtsjahr.

Wenn die konsolidierten Einnahmen der Gruppe die oben genannten Schwellenwerte überschreiten, sind die Unternehmen der Gruppe verpflichtet, einen CbC-P oder CbC-R einzureichen.

Der CbC-R-Bericht wird von der Muttergesellschaft oder einem anderen benannten Unternehmen der Gruppe eingereicht, während die anderen Unternehmen eine CbC-P-Meldung einreichen, in der sie unter anderem das berichtende Unternehmen und das Land oder Gebiet angeben, in dem der CbC-R-Bericht einzureichen ist.

Die Frist für die Einreichung der CbC-P-Meldung beträgt 3 Monate nach Ende des Geschäftsjahres der Gruppe. Wenn das Geschäftsjahr der Gruppe mit dem Kalenderjahr einhergeht, ist die Frist für 2022 der 31.03.2023.

Um festzustellen, ob ein Konzernunternehmen einen CbC-P einreichen muss, muss man also die konsolidierten Einnahmen des Konzerns kennen. Wenn diese die oben genannten Schwellenwerte überschreiten, muss bestimmt werden, welches Unternehmen das Mutterunternehmen der Gruppe ist, was dazu führt, dass dieses Unternehmen verpflichtet ist, einen CbC-R-Bericht einzureichen. Andere Unternehmen werden verpflichtet sein, innerhalb von drei Monaten nach Ende des Geschäftsjahres der Gruppe eine CbC-P-Meldung einzureichen.

Die Formulare CbC-P und CbC-R finden Sie unter podatki.gov.pl.


Quelle: Artikel erstellt von unserem Kooperationspartner TaxAGroup
TaxA Group

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Elżbieta Naron

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