Einmalige Tickets ohne Rechnungspflicht im KSeF in Polen
Am 4. September 2023 wurde im Regierungszentrum für Gesetzgebung ein Verordnungsentwurf vorgestellt, der die Fälle festlegt, in denen ein Steuerpflichtiger bei ordnungsgemäß dokumentierten Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen keine strukturierten Rechnungen ausstellen muss. Rechnungen im Zusammenhang mit Dienstleistungen für die Fahrt auf gebührenpflichtigen Autobahnen, den Transport von Personen unabhängig von der Entfernung, und die Kontrolle und Überwachung des Luftverkehrs werden von der Pflicht zur Ausstellung strukturierter Rechnungen ausgenommen.
Wie das Finanzministerium betont: „Aufgrund ihrer Besonderheiten können nicht alle Geschäftsaktivitäten zur Ausstellung von strukturierten Rechnungen verpflichtet werden. Bestimmte Geschäftsaktivitäten erfüllen die Anforderungen, die das KSeF stellt, nicht, und müssen weiterhin störungsfrei funktionieren, z. B. Schienenverkehr und Autobahnfahrten. Obwohl die für diese Aktivitäten ausgestellten Dokumente im Vergleich zur strukturierten Rechnung eingeschränkte Informationen enthalten, sollten sie als Rechnungen anerkannt werden, die dieselben Rechte wie eine strukturierte Rechnung gewähren.“
In seiner Verordnung hat der Finanzminister Transaktionen identifiziert, die nicht das Nationale System für elektronische Rechnungen (KSeF) für strukturierte Rechnungen nutzen müssen.
Bei der Erbringung der folgenden Dienstleistungen ist der Steuerpflichtige nicht verpflichtet, strukturierte Rechnungen auszustellen:
- Gebührenpflichtige Autobahnfahrten, wenn sie durch Rechnungen in Form eines Einzeltickets bestätigt werden, ausgestellt von autorisierten Umsatzsteuerpflichtigen.
- Transport von Personen über jede Entfernung, sei es mit Zügen, Autos, Hochseeschiffen, Binnen- und Küstenfahrzeugen, Fähren, Flugzeugen oder Hubschraubern. Diese Dienstleistungen sollten durch Rechnungen in Form eines Einzeltickets, ausgestellt von berechtigten Umsatzsteuerpflichtigen, bestätigt werden.
- Kontrolle und Überwachung des Luftverkehrs, für die Streckengebühren anfallen (ausgenommen solche mit einem Umsatzsteuersatz von 0%). Diese Dienstleistungen müssen durch monatliche Rechnungen dokumentiert werden, ausgestellt vom Zentralen Büro für Streckengebühren (CRCO) von EUROCONTROL im Namen der Polnischen Luftfahrtbehörde.
Das Projekt zielt darauf ab, zusätzliche Verpflichtungen für Konzessionäre von gebührenpflichtigen Autobahnen zu vermeiden, die in den Konzessionsverträgen mit dem Staatsschatz nicht vorgesehen waren. Dies wird es ermöglichen, die derzeitigen Lösungen, die Sicherheit und Geschwindigkeit an den Mautstellen und auf den Autobahnen gewährleisten, beizubehalten. Außerdem ist angesichts der Besonderheiten des Transportsektors, einschließlich der großen Anzahl von mit Einzeltickets dokumentierten Transaktionen, und ihrer unterschiedlichen Form im Vergleich zur Standardrechnung, die Befreiung dieses Sektors von der Pflicht zur Ausstellung strukturierter Rechnungen gerechtfertigt.
Die Verordnung soll am 1. Juli 2024 in Kraft treten.
Weitere Informationen zum Nationalen E-Rechnungssystem (KSeF) finden Sie auf unserer Website: Nationales E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen
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