Bahamas, Belize, Seychellen und Turks- und Caicosinseln von der EU-Liste der nicht kooperativen Steuergebiete gestrichen
Die Bahamas, Belize, Seychellen und Turks- und Caicosinseln wurden im Februar 2024 von der EU-Liste der nicht kooperativen Gerichtsbarkeiten gestrichen. Als Folge dieser Änderungen stehen immer noch 12 nicht kooperierende Gerichtsbarkeiten auf der Liste.
Die EU-Liste der Gerichtsbarkeiten, die nicht bei den Steuern kooperieren, umfasst Länder, die keinen konstruktiven Dialog mit der EU über Fragen des Steuermanagements führten, oder ihre Verpflichtungen in Bezug auf Steuerreformen nicht erfüllt haben.
Die EU-Liste der in Steuerangelegenheiten nicht kooperierenden Gerichtsbarkeiten umfasst 12 Länder:
- Amerikanisch-Samoa
- Anguilla
- Antigua und Barbuda
- Fidschi
- Guam
- Palau
- Panama
- Russische Föderation
- Samoa
- Trinidad und Tobago
- Amerikanische Jungferninseln
- Vanuatu
Die Europäische Union hat die Aufstellung der Gerichtsbarkeiten, die in Steuerthemen nicht kooperieren, als Teil ihrer externen Steuerstrategie etabliert. Ziel dieser Aufstellung ist es, Maßnahmen zur Förderung einer guten Steuererhebung weltweit zu unterstützen. Die Gerichtsbarkeiten werden anhand einer von der Ratsgruppe festgelegten Kriterienmatrix bewertet, umfassend Steuertransparenz, gerechte Besteuerung sowie Etablierung internationaler Standards zur Verhinderung der Erosion der Steuerbasis und Steuervermeidung. Die Liste der Gerichtsbarkeiten, welche in Steuersachen nicht kooperieren, wird vom Rat der Europäischen Union zweimal im Jahr aktualisiert, wobei die nächste Überprüfung für Oktober 2024 geplant ist.
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ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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