Das neue Inkrafttretungsdatum des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF)
Das Finanzministerium gab in einer Pressekonferenz mit dem Finanzminister Andrzej Domański und dem Leiter der Nationalen Steuerverwaltung Marcin Łoboda die neuen Implementierungsdaten des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF) bekannt.
Das Nationale E-Rechnungssystem wird ab folgenden Daten obligatorisch sein:
- 1 Februar 2026 – für Unternehmen mit einem Umsatz von über 200 Millionen PLN im vorangegangenen Steuerjahr
- 1 April 2026 – für alle anderen Unternehmer.
Ein wesentlicher Faktor bei der Festlegung des neuen Inkrafttretungsdatums des KSeF war das Ergebnis der durchgeführten Systemprüfung. Minister Domański äußerte die Meinung, dass die Arbeit am KSeF-System von Grund auf neu beginnen müsse. „Die 350 Seiten der Prüfung lassen keinen Raum für Illusionen, dass eine Lähmung der polnischen Wirtschaft drohte. Hinter dieser Lähmung standen Handlungen oder das Fehlen angemessener Maßnahmen unserer Vorgänger. Die technische Analyse ergab, dass die qualitativen und Leistungsanforderungen nicht erfüllt wurden. Die Tests für die Rechnungserstellung kamen nicht einmal annähernd an die erwartete Leistung heran“, sagte er.
Die Information über das neue obligatorische Implementierungsdatum des Nationalen E-Rechnungssystems ist besonders wichtig für Unternehmer, Buchhalter und IT-Unternehmen. Einige Unternehmer haben bereits mit den Vorbereitungen zur Erfüllung der Anforderungen für die Rechnungsstellung im System begonnen, was bedeutet, dass die derzeit verwendeten Systeme an die neue Version des KSeF angepasst werden müssen. Marcin Łoboda, Leiter der KAS, betonte, dass sie bestrebt sein werden, so wenig wie möglich in die Systeme derjenigen Unternehmer einzugreifen, die bereits mit den Vorbereitungen begonnen haben.
Gemäß dem aktuellen Gesetz soll die Pflicht zur Ausstellung strukturierter Rechnungen über das Nationale E-Rechnungssystem am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Aus diesem Grund kündigte Staatssekretär Jarosław Neneman eine schnelle Änderung des Datums im KSeF-Gesetz an, während das Gesetz selbst zu einem späteren Zeitpunkt geprüft und in die Konsultation geschickt werden soll.
Informationen des Finanzministeriums in Form einer Pressekonferenz sind auf dem YouTube-Kanal des Finanzministeriums verfügbar.
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:
ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG
ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
***