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ESG-Berichterstattungs-Pflicht rückt näher - neue Herausforderungen für Unternehmen

ESG-Berichterstattungs-Pflicht rückt näher – neue Herausforderungen für Unternehmen

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Datum21 Mai 2024

Nachhaltige Entwicklung und unternehmerische Verantwortung gewinnen zunehmend an Bedeutung, und Unternehmen müssen über traditionelle Erfolgsmaßstäbe wie Gewinn hinausblicken. Immer mehr Aufmerksamkeit wird den Auswirkungen gewidmet, die Unternehmen auf Umwelt, Gesellschaft und Corporate Governance haben – ESG (aus dem Englischen: Umwelt – Environmental, Soziales – Social und Unternehmensführung – Governance).

Im Dezember 2022 hat die Europäische Union einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft unternommen, indem sie die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen CSRD (Corporate Sustainability Reporting Directive) verabschiedet hat. Dieses Dokument zielt darauf ab, Informationen zu nicht-finanziellen Aspekten zu systematisieren und detailliert festzulegen, die Unternehmen jährlich veröffentlichen müssen. Die CSRD soll die aktuellen Vorschriften zur nicht-finanziellen Berichterstattung, die Non-Financial Reporting Directive (NFRD), ersetzen.

Im Juli 2023 hat die Europäische Kommission einen weiteren wichtigen Schritt unternommen, indem sie die Europäischen Standards für die Nachhaltigkeitsberichtserstattung ESRS (European Standards on Sustainability Reporting) verabschiedet hat. Bei diesen Richtlinien handelt es sich um die offiziellen ESG-Berichtsgrundsätze, die für alle unter die CSRD fallenden Unternehmen gelten.

Im Jahr 2024 müssen Unternehmen mit der Datenerhebung beginnen, um ihren Stakeholdern gemäß den neuen Richtlinien über ESG-Themen berichten zu können. Bis 2029 werden alle Unternehmen des regulierten EU-Marktes direkt von dieser Verpflichtung betroffen sein.


Was bedeutet das für die Unternehmen?

Für alle Unternehmen, die der CSRD-Richtlinie unterliegen, bedeutet die Annahme der ESRS:

  • Pflicht zur Berichterstattung über Nachhhaltigkeitsthemen: Unternehmen müssen Informationen über ihre Auswirkungen auf Umwelt, Gesellschaft und Corporate Governance gemäß den ESRS-Standards offenlegen.
  • Angepasstes Berichtssystem: Die ESRS bieten ein einheitliches und transparentes ESG-Berichterstattungssystem, das den Vergleich von Ergebnissen verschiedener Unternehmen erleichtert.
  • Erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht: Die ESG-Berichterstattung gemäß ESRS erhöht die Transparenz der Unternehmensaktivitäten und ermöglicht es ihnen, ihr Engagement für nachhaltige Entwicklung nachzuweisen.

Wer wird von neuen Verpflichtungen betroffen sein?

Die Anforderungen der CSRD-Richtlinie müssen letztendlich erfüllt werden von:

  • Allen Unternehmen, die an einem regulierten Markt in der EU notiert sind, einschließlich KMU (außer Kleinstunternehmen).
  • Große Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitern, Nettoumsatz über EUR 40.000.000,00, Bilanzsumme über EUR 20.000.000,00, gemäß der Richtlinie 2013/34/EU.
  • Unternehmen außerhalb der EU, die in der EU tätig sind und einen Nettoumsatz von mehr als EUR 150.000.000,00 erzielen, wenn sie eine Tochtergesellschaft in der EU haben, die vom Geltungsbereich der CSRD-Richtlinie erfasst wird, oder eine Niederlassung in der EU, die einen Nettoumsatz von über EUR 40.000.000,00 erwirtschaftet.

Tochtergesellschaften sind von der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Nachhaltigkeitsberichten befreit, wenn sie in einem konsolidierten Lagebericht des Mutterunternehmens berücksichtigt werden, der den Anforderungen der CSRD oder ESRS entspricht, oder einem anderen gleichwertigen Standard. Große börsennotierte Unternehmen fallen nicht unter diese Ausnahme.


Phasen der Einführung der ESG-Berichterstattung Standards

Die Verpflichtung zur ESG-Berichterstattung wird in den kommenden Jahren schrittweise gemäß folgendem Zeitplan eingeführt:

Ab 2024:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt künftig für Unternehmen und Kapitalgruppen, die bereits zuvor gemäß der NFRD-Richtlinie berichtspflichtig waren. Dies betrifft die größten Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitern, die bestimmte finanzielle Kriterien erfüllen (Bilanzsumme über EUR 20.000.000,00 und/oder Jahresumsätze von über EUR 40.000.000,00. Diese Unternehmen werden im Jahr 2025 die ersten ESG-Berichte gemäß den ESRS-Standards vorlegen.

Ab 2025:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt für alle großen Unternehmen, die mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen: Beschäftigung von mehr als 250 Mitarbeitern, Bilanzsumme über EUR 25.000.000,00, Jahresumsätze über EUR 50.000.000,00.
Diese Unternehmen werden im Jahr 2026 die ersten ESG-Berichte gemäß den ESRS-Standards vorlegen.

Ab 2026:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt für kleine und mittlere Unternehmen, die an regulierten Märkten notiert sind und mindestens zwei der drei Kriterien erfüllen (Beschäftigung von mehr als 10 Mitarbeitern, Bilanzsumme über EUR 350.000,00, Jahresumsätze über EUR 700.000,00).

Ab 2027:
Die Verpflichtung zur Berichterstattung gilt für ausgewählte Unternehmen mit Sitz außerhalb der EU, die in Polen eine Tochtergesellschaft oder eine Niederlassung haben und die in der EU Jahresumsätze über EUR 150.000.000,00 erzielen. Diese Unternehmen werden im Jahr 2028 die ersten ESG-Berichte gemäß den ESRS-Standards vorlegen.


Berichtsstandards (ESRS) – Welche Informationen werden abgedeckt?

Die ESG-Berichtsvorschriften bestehen derzeit aus 12 ESRS-Dokumenten, von denen die ersten beiden übergreifende ESG-Standards definieren, die für alle berichtspflichtigen Unternehmen gelten. Diese sind:

  • ESRS 1 legt die allgemeinen Grundsätze für die Verwendung von Standards und die Erstellung von Nachhhaltigkeitsberichten fest. Es enthält keine Indikatoren, sondern bildet die Grundlage für das gesamte Berichterstattungssystem.
  • ESRS 2 enthält eine Reihe von 12 obligatorischen Indikatoren zu allgemeinen Unternehmensinformationen, Strategie, Management und eine Relevanzanalyse für den Bericht.

Neben den oben genannten Querschnittsstandards umfasst ESRS drei thematische Gruppen detaillierter Standards, die verschiedene Bereiche der nachhaltigen Entwicklung abdecken:

Umwelt:

  • ESRS E1 – Klimawandel
  • ESRS E2 – Umweltverschmutzung
  • ESRS E3 – Wasser- und Meeresressourcen
  • ESRS E4 – Biodiversität und Ökosysteme
  • ESRS E5 – Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft

Gesellschaft:

  • ESRS S1 – Beschäftigung
  • ESRS S2 – Arbeitnehmer in der Wertschöpfungskette
  • ESRS S3 – Soziales Umfeld
  • ESRS S4 – Verbraucher und Endnutzer

Unternehmensführung:

  • ESRS G1 – Geschäftspraktiken

Es sei darauf hingewiesen, dass Form und Umfang des ESRS in regelmäßigen Abständen überprüft und geändert werden, was bedeuten kann, dass es in der Praxis noch erweitert wird.


Nutzen und Herausforderungen der ESG-Berichterstattung

ESG ist nicht nur eine Reihe neuer Verpflichtungen für Unternehmen, sondern vor allem ein entscheidendes Element der Entwicklungsstrategie im 21. Jahrhundert. Für Unternehmen bedeutet dies die Möglichkeit, einen Wettbewerbsvorteil aufzubauen, die Risikoresistenz zu erhöhen und eine nachhaltigere Zukunft zu gestalten.


Vorteile des ESG-Engagements:

  • Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit: Unternehmen, die als erste ESG-Standards einführen, gewinnen wertvolle Erfahrungen und sind der Konkurrenz voraus, was neue Kunden, Investoren und Geschäftspartner anzieht.
  • Verbesserung des Images und des Ansehens: Ein verantwortungsbewusster Ansatz gegenüber Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Fragen baut ein positives Image des Unternehmens auf und stärkt das Vertrauen der Stakeholder.
  • Zugang zu grüner Finanzierung: Unternehmen mit guten ESG-Ergebnissen können leichter Kapital für Investitionen in nachhaltige Technologien und Lösungen erhalten.
  • Risikominderung und Effizienzsteigerung: Die Implementierung moderner Technologien und Lösungen im Bereich nachhaltiger Entwicklung führt zu einer verbesserten Ressourceneffizienz und Kostensenkung.

Herausforderungen bei der Umsetzung der ESG:

  • Kosten: Die Einführung von ESG kann für Unternehmen kostspielig sein, insbesondere für kleinere Unternehmen. Dies kann zu höheren Betriebskosten führen und letztendlich die Rentabilität beeinträchtigen.
  • Datenerhebung, Analyse und Berichterstattung: Die ESG-Berichterstattung erfordert die Erfassung und Analyse großer Datenmengen, was komplex und zeitaufwändig sein kann. Darüber hinaus sind geeignete IT-Tools und Mitarbeiterkompetenzen erforderlich.
  • Anpassung von Prozessen und Organisationsstrukturen: Dies kann Änderungen in der Arbeitsweise des Unternehmens und die Implementierung neuer Verfahren erfordern.

Zusammenfassung

Die CSRD-Richtlinie ist ein wichtiger Schritt in Richtung einer transparenteren und verantwortungsvolleren Wirtschaft in Europa. Unternehmen, die in Zukunft erfolgreich sein wollen, müssen die ESG-Berichterstattung ernsthaft angehen und sich an die neuen Richtlinien anpassen.

Es ist ratsam, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen, da es erforderlich ist, den Umfang dieser Berichterstattung frühzeitig festzulegen und die notwendigen Daten zu sammeln, wenn das Unternehmen in Zukunft ESG-Berichte gemäß der CSRD-Richtlinie erstellen muss.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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