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Aktuelle Mehrwertsteuersätze in Polen im Jahr 2024

Aktuelle Mehrwertsteuersätze in Polen im Jahr 2024

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Datum19 Jun 2024

Das Jahr 2024 bringt mehrere bedeutende Änderungen des Mehrwertsteuersystems (MwSt-Systems) in Polen mit sich, die erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen haben können. Die Kenntnis der aktuellen Steuersätze und deren Anwendung in verschiedenen Branchen ist entscheidend, nicht nur für die Einhaltung der Vorschriften, sondern auch für die Optimierung der Geschäftskosten. In diesem Artikel werden sowohl die geltenden MwSt-Sätze als auch detaillierte Richtlinien zu Registrierungs- und Meldepflichten erörtert. Das Verständnis dieser Themen kann Unternehmen helfen, Fehler zu vermeiden und die steuerlichen Aspekte ihrer Tätigkeiten effektiv zu verwalten.


Mehrwertsteuersätze (MwSt) in Polen

In Polen gelten vier MwSt-Sätze. Der reguläre MwSt-Satz beträgt 23 %. Es gibt auch ermäßigte MwSt-Sätze von 8 %, 5 % und 0 %. Darüber hinaus wurden spezielle MwSt-Sätze von 7 % und 4 % eingeführt, die in bestimmten Situationen Anwendung finden.

Alle Informationen zu den MwSt-Sätzen und deren etwaigen Änderungen sind im MwSt-Gesetz vom 11. März 2004 und seinen Anhängen zu finden. Weitere Informationen, einschließlich Bekanntmachungen und Formulare, sind auf der Website podatki.gov.pl verfügbar.

  1. Basis-MwSt-Satz in Polen
  2. Der Basis-MwSt-Satz beträgt 23 % und gilt für die meisten Waren und Dienstleistungen, die nicht ermäßigten Sätzen unterliegen.

  3. Ermäßigte MwSt-Sätze
  4. Ermäßigte MwSt-Sätze gelten für bestimmte Gruppen von Waren und Dienstleistungen.

    • Ermäßigt 8 %: Der 8 %-MwSt-Satz gilt für Grundnahrungsmittel, ausgewählte medizinische und hygienische Artikel, Renovierungsarbeiten, Bauarbeiten und Dienstleistungen im Gaststättengewerbe. Bis zum 31. Dezember 2024 unterliegen auch bestimmte Produkte, die in der landwirtschaftlichen Produktion verwendet werden, wie Bodenqualitätsverbesserungsmittel und Kultursubstrate, dem 8 %-MwSt-Satz.
    • Ermäßigt 5 %: Dieser Satz gilt für bestimmte Lebensmittelprodukte sowie gedruckte Bücher und Karten.
    • Null (0 %) Satz: Dieser gilt für innergemeinschaftliche Lieferungen von Waren und Ausfuhr von Waren.
  5. Besondere MwSt-Sätze
    • 7 % MwSt: Dieser Satz gilt für pauschale MwSt-Rückerstattungen für Landwirte, die von einem einheitlichen Satz profitieren.
    • 4 % MwSt: Dies umfasst Dienstleistungen von Taxifahrern. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Wahl dieses Satzes nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.

Neueste Änderungen der MwSt-Sätze in Polen

Ermäßigter Satz für kosmetische Dienstleistungen

Ab dem 1. April 2024 unterliegen bestimmte kosmetische Dienstleistungen einem ermäßigten MwSt-Satz von 8 %, statt wie zuvor 23 %. Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Hautpflege- und Schönheitsbehandlungen, Maniküre- und Pediküreservices sowie Augenbrauen- und Wimpernstyling.

Änderung des MwSt-Satzes in Polen für ausgewählte Lebensmittelprodukte

Ebenfalls ab dem 1. April 2024, wurde auch der MwSt-Satz für ausgewählte Lebensmittelprodukte geändert, die in den Positionen 1-18 des Anhangs 10 zum MwSt-Gesetz aufgeführt sind. Bisher von der Nullsatzregelung betroffene Lebensmittelprodukte werden nun mit einem Satz von 5 % besteuert.

Weitere Informationen zur Änderung des MwSt-Satzes in Polen für Lebensmittel finden Sie in unserem Artikel: Die Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes auf Lebensmittel ab 01. April 2024.


MwSt-Registrierung in Polen

Die MwSt-Registrierung in Polen kann auf drei Arten erfolgen:

  • persönlich beim Finanzamt,
  • per Post,
  • elektronisch über das Portal Biznes.gov. Der elektronische Registrierungsprozess erfordert die Einreichung des Formulars VAT-R als Anlage zum Antrag auf Eintragung oder Änderung der Eintragung im CEIDG.

Wann ist eine Registrierung erforderlich?

Natürliche Personen, juristische Personen, organisatorische Einheiten ohne Rechtspersönlichkeit sowie Personen, die ein Unternehmen führen, können MwSt-Steuerpflichtige werden. Die Verpflichtung zur Registrierung entsteht bei Überschreitung der Umsatzgrenze oder beim Verkauf bestimmter Gegenstände und Dienstleistungen.


Befreiung von der MwSt

Im Falle einer MwSt-Befreiung sind Steuerpflichtige nicht verpflichtet, MwSt-Erklärungen einzureichen oder die Steuer abzurechnen, sind aber auch nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt. Befreiungen können sich auf nicht steuerpflichtige Tätigkeiten beziehen (subjektive Befreiung) oder an das Nichtüberschreiten einer Umsatzgrenze gebunden sein (objektive Befreiung).


MwSt-Erklärungen

MwSt-Steuerpflichtige können MwSt-Erklärungen monatlich oder vierteljährlich einreichen. Das Verfahren zur Einreichung von Erklärungen beinhaltet die Einreichung der Standard-Audit-Datei (JPK), die auch die MwSt-Erklärung umfasst. Die Bedingungen für die vierteljährliche Einreichung von Erklärungen gelten für so genannte Kleinunternehmer und setzen voraus, dass sie seit mindestens 12 Monaten aktive MwSt-Steuerpflichtige sein müssen.


MwSt-Rechnungsdaten

Eine MwSt-Rechnung in Polen muss eine Reihe von Angaben enthalten, darunter das Ausstellungsdatum, die eindeutige Identifikationsnummer des Dokuments, die NIP des Kunden (wenn dieser MwSt zahlen muss), den vollständigen Namen und die Adresse des Ausstellers und des Empfängers, eine Beschreibung der Transaktion, den MwSt-Satz, die Höhe der MwSt und den Stückpreis der Waren oder Dienstleistungen.


Steuerliche Sanktionen in Polen

Ab 2024 wurden die Strafen für Steuervergehen und steuerliche Ordnungswidrigkeiten in Polen erhöht. Die Strafen reichen von 424 PLN bis 84.840 PLN. Die Erhöhung basiert auf der Anwendung des Mindestlohns in Polen als Referenzpunkt.

Ein steuerliches Vergehen wird durch das Steuerstrafgesetzbuch definiert und kann mit Geldstrafen von 141,40 PLN bis 56.560 PLN belegt werden. Eine steuerliche Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldstrafe zwischen 1/10 und dem zwanzigfachen des Mindestlohns geahndet werden. Im Jahr 2024 beträgt die Mindeststrafe für eine steuerliche Ordnungswidrigkeit 424 PLN, während die Höchststrafe 84.840 PLN beträgt.


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Dieser Artikel wurde in Zusammenarbeit mit amavat® vorbereitet.

Das Unternehmen amavat® ist Teil der getsix®-Gruppe und bietet umfassende Steuerdienstleistungen im Bereich E-Commerce und Mehrwertsteuer-Compliance. amavat® verbindet Buchhaltung mit IT-Lösungen und erleichtert die Integration mit den größten Verkaufsplattformen sowie die Optimierung von Buchhaltungsprozessen.

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Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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