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ViDA-Paket: Neue Steuerlösungen für die digitale Wirtschaft

ViDA-Paket: Neue Steuerlösungen für die digitale Wirtschaft

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Datum07 Jun 2024

Um den Herausforderungen der sich rasant entwickelnden digitalen Wirtschaft zu begegnen, hat die Europäische Union das Paket „Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter“ (ViDA) vorgeschlagen. Ziel dieser Änderungen ist es, die Methoden der Mehrwertsteuererhebung zu modernisieren und sie sowohl für traditionelle als auch für digitale Geschäftsmodelle effektiv zu gestalten. Während der Mai-Sitzung des ECOFIN-Rates wurden die zentralen Aspekte des ViDA-Pakets und der Zeitplan für seine Umsetzung diskutiert.


Ziele und Beweggründe des ViDA-Pakets

Das ViDA-Paket ist eine Initiative der Europäischen Kommission aus dem Dezember 2022, mit dem Ziel, das Mehrwertsteuersystem im digitalen Zeitalter zu vereinfachen und zu verbessern. Dies soll eine effektive Steuererhebung von Unternehmen gewährleisten, die Waren und Dienstleistungen online innerhalb der EU verkaufen, unabhängig von ihrem Standort. Während der Tagung des ECOFIN Rates im Mai 2024 wurde die neueste Version dieses Pakets erörtert, die im Vergleich zum ursprünglichen Vorschlag wesentliche Änderungen einführt.


Elektronische Rechnungsstellung und digitale Berichterstattung

Ein Schlüsselelement des ViDA-Pakets ist die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und der digitalen Meldung von Transaktionen. Nach den neuesten Vorschriften können die Mitgliedstaaten die Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung bei inländischen Transaktionen ohne vorherige Genehmigung der Europäischen Kommission auferlegen. Die neuen Vorschriften erlauben auch die Ausstellung elektronischer Rechnungen ohne Zustimmung des Kunden, was bedeutet, dass Unternehmen darauf vorbereitet sein müssen, diese zu akzeptieren und zu verarbeiten.


Neue Regeln für digitale Plattformen

Digitale Plattformen, die kurzfristige Vermietung von Unterkünften und Personenbeförderung vermitteln, müssen als umsatzsteuerpflichtige Anbieter auftreten. Das bedeutet, dass sie für die Erhebung und Abführung der Mehrwertsteuer im Namen der Anbieter verantwortlich sind, es sei denn, diese Anbieter legen eine gültige Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer vor und erklären ihre Absicht, dass sie die Mehrwertsteuer selbst abführen wollen. Die Mitgliedstaaten haben jedoch die Möglichkeit, kleine und mittlere Unternehmen von diesen Verpflichtungen auszunehmen, um kleinere Wirtschaftseinheiten zu schützen.


Umsetzungszeitplan für das ViDA-Paket

  • 2024: Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung
  • Die Verabschiedung des ViDA-Pakets im Jahr 2024 wird von den Unternehmen eine schnelle Anpassung an die neuen Anforderungen zur elektronischen Rechnungsstellung erfordern. Bereits 20 Tage nach der Veröffentlichung der Verordnungen im Amtsblatt der EU können die Mitgliedstaaten die elektronische Rechnungsstellung für inländische Transaktionen verpflichtend einführen, ohne dass eine zusätzliche Genehmigung der EU erforderlich ist.

  • 2026: Änderungen im E-Commerce-Paket
  • Ab 2026 wird sich die Art und Weise ändern, wie die Mehrwertsteuer bei grenzüberschreitenden B2C-Verkäufen von Waren und elektronischen Dienstleistungen berechnet wird. Der Schwellenwert von EUR 10.000, unterhalb dessen Unternehmen die Mehrwertsteuer in ihrem Niederlassungsland erheben können, wird nur noch für Waren gelten, die aus dem Mitgliedstaat versandt werden, in dem der Verkäufer ansässig ist. Darüber hinaus werden grenzüberschreitende Lieferungen von Erdgas sowie Heiz- und Kühlenergie über das One-Stop-Shop-System (OSS) meldepflichtig sein.

  • 2027: Neue Regeln für Kurzzeitunterkünfte und Plattformen zur Personenbeförderung
  • Digitale Plattformen müssen künftig als Anbieter von Dienstleistungen für die Mehrwertsteuer gelten. Die neuen Vorschriften ändern die Definition von „kurzfristiger Unterkunft“ von 45 auf 30 Tage, was den Mitgliedstaaten mehr Flexibilität bei der Anpassung lokaler Vorschriften ermöglicht.

  • 2027: Einheitliche Mehrwertsteuerregistrierung
  • Das ViDA-Paket zielt darauf ab, die Verpflichtungen zur Mehrwertsteuerregistrierungs in den verschiedenen EU-Ländern durch die Erweiterung des One-Stop-Shop-Verfahrens (OSS) zu vereinfachen. Diese Änderung umfasst den Verkauf von Waren durch Lieferanten ohne Niederlassung im Land, die Einführung einer neuen OSS- Regelung für grenzüberschreitende Verbringung eigener Waren und die Ausweitung der obligatorischen Umkehrung der Steuerschuldnerschaft bei B2B-Lieferungen von Waren und Dienstleistungen.

  • 2030: Obligatorische digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung
  • 2030 werden wesentlicher Änderungen in Bezug auf die digitale Berichterstattung und elektronische Rechnungsstellung in Kraft treten. Im Rahmen des ViDA-Pakets müssen alle Unternehmen, die Transaktionen tätigen, die den digitalen Berichtsanforderungen (Digital Reporting Requirements, DRR) unterliegen, elektronische Rechnungen ausstellen. Die neuen Vorschriften schreiben die Verwendung strukturierter Rechnungen vor, die der europäischen E-Rechnungsnorm (EN16931) entsprechen. Insbesondere wird die Frist für die Ausstellung einer elektronischen Rechnung auf 10 Tage ab dem Transaktionsdatum verlängert, gegenüber dem ursprünglichen Vorschlag von 2 Tagen. Darüber hinaus erlaubt die aktualisierte Version des Pakets den Mitgliedstaaten, den Besitz einer elektronischen Rechnung als wesentliche Voraussetzung für den Vorsteuerabzug anzuerkennen.

    Die digitale Berichterstattung stellt einen weiteren wichtigen Schritt zur Modernisierung der Steuersysteme dar. Laut den neuen Vorschriften müssen Unternehmer innergemeinschaftliche Transaktionen digital melden. Dazu gehören unter anderem der Verkauf von Waren mit einem Nullsatz, der innergemeinschaftliche Erwerb von Waren sowie der grenzüberschreitende Verkauf und Erwerb von Waren und Dienstleistungen. Das neue System der digitalen Meldepflichten (DRR) wird die bestehenden zusammenfassenden Meldungen (VAT-EU) ersetzen,die das Ausmaß des Steuerbetrugs durch die Übermittlung von Daten in Echtzeit, innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung verringern sollen.

  • 2035: Vereinheitlichung der Meldung inländischer und grenzüberschreitender Transaktionen
  • Bis 2035 müssen die Mitgliedstaaten, die nationale digitale Meldesysteme eingeführt haben, diese an das neue DRR-System anpassen. Dies ist ein Schritt zur Harmonisierung der Steuervorschriften in der EU, der die Geschäftstätigkeit im Binnenmarkt erleichtern wird.


Bedeutung des ViDA-Pakets für Unternehmen und die Wirtschaft

Experten betonen einstimmig, dass die Umsetzung des ViDA-Pakets nicht nur notwendig ist, um das Steuersystem zu modernisieren, sondern auch ein Schlüsselelement zur Unterstützung des Wirtschaftswachstums und der Integration des EU-Binnenmarktes darstellt. Angesichts des raschen wirtschaftlichen Wandels, der technologischen Innovationen und der fortschreitenden Globalisierung, ist eine rasche Anpassung der gesetzlichen Vorschriften unerlässlich, damit diese ihre Ziele effektiv erreichen können. Belgien, das derzeit die EU-Ratspräsidentschaft innehat, strebt eine Einigung in dieser Angelegenheit vor dem Ende seiner Amtszeit im Juni 2024 an.


Zusammenfassung

Das ViDA-Paket ist ein umfassendes Reformpaket, das darauf abzielt, das Mehrwertsteuersystem an die Anforderungen der modernen digitalen Wirtschaft anzupassen. Der Umsetzungszeitplan für diese Änderungen ist ambitioniert, jedoch notwendig, um den Herausforderungen der heutigen Wirtschaft gerecht zu werden. Unternehmen sollten die legislativen Entwicklungen genau verfolgen und sich im Voraus auf die bevorstehenden Änderungen vorbereiten, um sich reibungslos an die neuen steuerlichen Anforderungen anzupassen. Die Einführung von ViDA ist ein entscheidender Schritt zur Vereinfachung und Verbesserung des Steuersystems, der für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Europäischen Union von entscheidender Bedeutung ist.

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Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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