Die Höhe der Zulagen für den polnischen betrieblichen Sozialfonds (ZFŚS) im Jahr 2025
Am 19. Februar 2025 hat der Präsident des Zentralen Statistikamtes in Polen eine Mitteilung über den durchschnittlichen Monatslohn in der Wirtschaft in der zweiten Hälfte des Jahres 2024 herausgegeben, der sich auf 7262,39 PLN beläuft. Dieser Betrag bildet die Grundlage für die Berechnung der Höhe der obligatorischen Beiträge gemäß Artikel 5 des Gesetzes vom 4. März 1994 über den betrieblichen Sozialfonds.
Nachstehend sind die Beitragsbeträge für den polnischen betrieblichen Sozialfonds (ZFŚS) im Verhältnis zu den beschäftigten Arbeitnehmern aufgeführt:
- für einen unter normalen Bedingungen beschäftigten Arbeitnehmer – 37,5 % – 2723,40 PLN,
- für einen Arbeitnehmer, der eine Arbeit unter besonderen Bedingungen oder eine Arbeit besonderer Art (im Sinne der Bestimmungen über Überbrückungsrenten) verrichtet, 50 % – 3631,20 PLN,
- für einen Jugendlichen im ersten Ausbildungsjahr – 5% – 363,12 PLN,
- für einen Jugendlichen im zweiten Ausbildungsjahr – 6% – 435,74 PLN,
- für einen Jugendlichen im dritten Ausbildungsjahr – 7 % – 508,37 PLN.
Es sei daran erinnert, dass das oben genannte Gesetz die Möglichkeit einer freiwilligen Erhöhung der Abzüge für beschäftigte Behinderte oder ehemalige Arbeitnehmer vorsieht. Der Arbeitgeber kann auch die Zulage für jeden Beschäftigten erhöhen, wenn er die gesamte freiwillige Zulage für den Betrieb einer von ihm eingerichteten Kinderkrippe oder eines Kinderclubs verwendet. Dies sind im Folgenden die fallweisen Erhöhungen der Zulage:
- Für jeden Arbeitnehmer mit einem schweren oder mittleren Grad der Behinderung kann die Grundzulage um 6,25 % erhöht werden – 453,90 PLN,
- Arbeitgeber, die Rentner sozial betreuen, einschließlich derer aus aufgelösten Betrieben, können den Fonds um 6,25 % für jeden Rentner, der Anspruch auf diese Betreuung hat, erhöhen – 453,90 PLN,
- Arbeitgeber, die eine betriebliche Kinderkrippe oder einen Kinderklub eingerichtet haben, und zu diesem Zweck aus der Grundzulage einen Betrag in Höhe von 7,5 Prozentpunkten dieser Zulage bereitstellen, können den Fonds für jeden Beschäftigten um 7,5 % erhöhen, sofern die gesamte Erhöhung für den Betrieb der Kinderkrippe oder des Kinderklubs verwendet wird – 544,68 PLN.
Quelle: Der Artikel wurde in Zusammenarbeit mit unserem Kooperationspartner sdzlegal Schindhelm Law Office erstellt.
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ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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