Finanzbuchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen

rss iconRSS
plende

News

/ Geschäft in Polen

Polens Wirtschaftsüberblick - Oktober 2025

Polens Wirtschaftsüberblick – Oktober 2025

/
Datum31 Okt. 2025

Eine so starke Präsenz an der Spitze der europäischen Rangliste bestätigt, dass Polen zu einem der sich am dynamischsten entwickelnden Märkte in der Region geworden ist. Diese Dynamik ist nicht nur auf das stabile Wirtschaftswachstum zurückzuführen, sondern auch auf die konsequenten Bemühungen des Landes, seine Rolle als Wirtschafts-, Logistik- und Technologiezentrum in Mittel- und Osteuropa zu stärken.

Jeder Monat bringt neue Entwicklungen mit sich, die die Investitionslandschaft Polens beeinflussen – von regulatorischen Änderungen und geldpolitischen Entscheidungen bis hin zu Durchbrüchen in den Bereichen Innovation und grenzüberschreitender Handel.

In diesem Artikel stellen wir die wichtigsten wirtschaftlichen und politischen Entwicklungen des vergangenen Monats vor, die das aktuelle Wirtschafts- und Investitionsumfeld Polens prägen.


Ein zusätzlicher freier Tag für Feiertage, die auf einen Samstag fallen

Im Jahr 2025 fallen sowohl der Tag der Verfassung (3. Mai) als auch Allerheiligen (1. November) auf einen Samstag. Arbeitgeber müssen gemäß Artikel 130 §2 des Arbeitsgesetzbuches einen Ausgleichstag innerhalb desselben Abrechnungszeitraums gewähren. Die Nichteinhaltung dieser Vorschrift kann zu Geldstrafen von bis zu 30.000 PLN führen und als Verletzung der Arbeitnehmerrechte angesehen werden.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Arbeitsfreier Tag für einen Feiertag, der auf einen Samstag fällt.


Verrechnungspreise unter genauer Beobachtung

Die polnischen Steuerbehörden intensivieren ihre Überwachung durch fortschrittliche Datenanalyse unter Verwendung von JPK_CIT und KSeF. Ab 2026 werden integrierte Steuerzahlerprofile es der nationalen Steuerverwaltung ermöglichen, Anomalien und Gewinnverlagerungen leichter aufzudecken. Selbst konforme Unternehmen können mit Prüfungen konfrontiert werden, daher sind eine konsistente Dokumentation, Benchmarking und Verrechnungspreisrichtlinien entscheidend, um Risiken zu minimieren.

Lesen Sie den Artikel für weitere Details: Verrechnungspreise im Fokus der Steuerbehörden – wachsendes Risiko für Unternehmen in Polen.


Neue Regeln für die Beschäftigung von Ausländern in Polen

Ab Dezember 2025 werden die Gebühren für Arbeitsgenehmigungen um bis zu viermal erhöht und wichtige Ausnahmeregelungen überarbeitet. Georgien wird von der Liste der vereinfachten Verfahren gestrichen, wodurch die Einstellung bestimmter Nationalitäten erschwert wird. Arbeitgeber sollten sich darauf vorbereiten, indem sie den Status ausländischer Arbeitnehmer überprüfen, Dokumentvorlagen aktualisieren und höhere Verwaltungskosten einplanen.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Änderungen bei der Beschäftigung von Ausländern – was müssen Arbeitgeber wissen?


IP-Box und Subunternehmer – Urteil des Obersten Gerichtshofs

Der Oberste Verwaltungsgerichtshof Polens hat bestätigt, dass Unternehmen, die B2B-Subunternehmer einsetzen, weiterhin Anspruch auf den IP-Box-Steuersatz von 5 % haben – sofern sie das Projekt definieren, die Arbeit überwachen und Eigentümer des geistigen Eigentums sind. Tech- und SaaS-Unternehmen sollten für genaue IP-Box-Aufzeichnungen, klare Verträge zur Übertragung von Urheberrechten und korrekte Berechnungen des Nexus-Verhältnisses sorgen.

Weitere Einzelheiten finden Sie in dem Artikel: IP-BOX-Steuervergünstigung und Subunternehmer in Polen– Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts.


Polnische Nationalbank senkt Zinssätze

Der Geldpolitische Rat senkte den Leitzins angesichts einer stabilen Inflationsrate von 2,9 % auf 4,50 %. Diese Entscheidung spiegelt eine vorsichtige Rückkehr zur geldpolitischen Lockerung wider und könnte die Kreditkosten für Unternehmen senken. Allerdings bleiben Lohnwachstum, Fiskalpolitik und globale Preisvolatilität wichtige Risikofaktoren, die für 2026 zu beobachten sind.

Weitere Einzelheiten finden Sie in dem Artikel: Die Zinssätze der Polnischen Nationalbank im Oktober 2025.


Aktuelles zum Arbeitsrecht – Kontrollen durch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), Krankschreibungen und elektronische Arbeitsverträge

Ab 2026 erhält die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) erweiterte Befugnisse zur Überprüfung von Krankschreibungen und ärztlichen Attesten, während Arbeitgeber Arbeitsverträge elektronisch unterzeichnen und speichern können. Neue Vorschriften klären außerdem die Zahlungsfristen für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage. Personalabteilungen sollten ihre Richtlinien, Gehaltsabrechnungsverfahren und internen Systeme aktualisieren, um die neuen Vorschriften einzuhalten.

Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel: Bevorstehende Änderungen im Arbeitsrecht in Polen – Kontrolle von Krankmeldungen, Regeln für die Auszahlung von Krankengeld und Abschluss von Verträgen in elektronischer Form.


Bei getsix® unterstützen wir Unternehmen in Polen und im Ausland mit umfassenden Dienstleistungen in den Bereichen Buchhaltung, Steuern, Lohnabrechnung, Unternehmensregistrierung, Verwaltung, Berichterstattung und grenzüberschreitende Beratung. Unsere Mission ist es, Investoren dabei zu helfen, die gesetzlichen Vorschriften einzuhalten, effizient zu arbeiten und Wachstumschancen in einem der vielversprechendsten Märkte Europas zu nutzen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.