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Rückkehr nach Polen: Personal- und Lohnformalitäten bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach einem Auslandsaufenthalt – ein vollständiger Leitfaden für Rückkehrer aus dem Ausland (Teil 3)

Rückkehr nach Polen: Personal- und Lohnformalitäten bei der Aufnahme einer Beschäftigung nach einem Auslandsaufenthalt – ein vollständiger Leitfaden für Rückkehrer aus dem Ausland (Teil 3)

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Datum19 Jan. 2026

Die Rückkehr aus dem Ausland nach Polen ist nicht nur mit der Organisation des Alltags verbunden, sondern auch mit der Notwendigkeit, sich korrekt in das polnische Sozialversicherungs-, Krankenversicherungs- und Lohnabrechnungssystem einzufügen. Für Rückkehrer aus dem Ausland sind folgende Punkte von entscheidender Bedeutung: die korrekte Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS), die richtige Wahl des Versicherungstitels und -codes, die Regeln für die Berechnung der Beiträge sowie die Vorbereitung der Personal- und Lohnunterlagen.

In diesem Teil des Leitfadens werden die Personal- und Lohnformalitäten im Zusammenhang mit der Aufnahme einer Arbeit in Polen nach Jahren der Emigration behandelt. Wir berücksichtigen auch die Perspektive von Unternehmern – Personen, die aus der Emigration nach Polen zurückkehren und planen, ein Unternehmen zu gründen oder eine Gesellschaft zu gründen und anschließend Mitarbeiter einzustellen.


Warum sind Personal- und Lohnformalitäten sowie die Sozialversicherung (ZUS) bei der Rückkehr nach Polen so wichtig?

Die korrekte Festlegung des Versicherungstitels und die fristgerechte Anmeldung bei der Sozialversicherung (ZUS) wirken sich aus auf:

  • die Kontinuität der Krankenversicherung und den Zugang zu Leistungen,
  • den Anspruch auf Sozialversicherungsleistungen (u. a. Krankengeld und Mutterschaftsgeld),
  • die Richtigkeit der Steuerabrechnungen des Arbeitnehmers (PIT) und der Jahresunterlagen,
  • die Sicherheit des Arbeitgebers oder Unternehmers als Beitragszahler (Risiko von Korrekturen, Zinsen und Sanktionen).

In der Praxis resultieren Fehler bei der Rückkehr aus dem Ausland nach Polen meist aus einer falschen Einstufung des Versicherungstitels, verspäteten Meldungen oder mangelnder Koordination in grenzüberschreitenden Situationen.


Vorbereitungsphase – wichtige Daten und Dokumente für Personal, Lohnabrechnung und Sozialversicherung (ZUS)

Bevor Sie eine Arbeit aufnehmen oder eine Tätigkeit beginnen, sollten Sie Folgendes sicherstellen:

  1. PESEL-Nummer und aktuelle Identifikationsdaten – erforderlich für Anmeldungen und Abrechnungen,
  2. Korrespondenzadresse in Polen – wichtig für den Kontakt mit Behörden,
  3. Daten von Familienangehörigen (sofern diese zur Krankenversicherung angemeldet werden sollen),
  4. ggf. Dokumente zur Versicherungssituation in der EU/EFTA (insbesondere bei Arbeit in zwei Ländern oder im Falle von Leistungen).

Aufnahme einer Arbeit nach der Rückkehr nach Polen – Meldepflichten gegenüber der Sozialversicherungsanstalt (ZUS)

Wer nimmt die Meldungen vor?

Bei einem Arbeitsvertrag nimmt die Anmeldung zur Versicherung in der Regel der Arbeitgeber (als Beitragszahler) auf der Grundlage der vom Arbeitnehmer übermittelten Daten vor.

Anmeldefrist

Die Anmeldung zur Versicherung erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Entstehen der Versicherungspflicht. Die Einhaltung der Frist ist sowohl aus Sicht des Arbeitnehmers (Versicherungskontinuität) als auch aus Sicht des Beitragszahlers (Risiko von Korrekturen und Sanktionen) von entscheidender Bedeutung.

ZUS ZUA und ZUS ZZA – grundlegende Unterschiede

  • ZUS ZUA – Anmeldung zur Sozialversicherung und Krankenversicherung,
  • ZUS ZZA – Anmeldung ausschließlich zur Krankenversicherung (wenn die betreffende Person nicht sozialversicherungspflichtig ist).

Bei einer klassischen Beschäftigung auf Basis eines Arbeitsvertrags wird standardmäßig die ZUS-ZUA-Meldung verwendet.

Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nach Polen Wert auf eine sichere und termingerechte Erledigung der Personal- und Lohnformalitäten legen, bietet Ihnen das Team von getsix® einen umfassenden Personal- und Lohnservice sowie Unterstützung im Umgang mit Behörden.


Versicherungstitelcodes – ein wichtiger Bestandteil einer korrekten Anmeldung

Was ist ein Versicherungstitelcode?

Der Versicherungstitelcode gibt an, unter welchem Titel eine Person versichert ist (z. B. Arbeitnehmer, Auftragnehmer, Unternehmer). Er ist sowohl Bestandteil der Anmeldung (ZUS ZUA/ZZA) als auch späterer Abrechnungsunterlagen.

Warum ist der Code von praktischer Bedeutung?

Ein falscher Code kann folgende Folgen haben:

  • falscher Versicherungsumfang (z. B. falsche Zuordnung von Pflichten),
  • Notwendigkeit der Korrektur von Anmelde- und Abrechnungsdokumenten,
  • Anfechtung der Abrechnungen durch die Sozialversicherungsanstalt (ZUS).

Da sich die Codewörterbücher und ihre Anwendung ändern können, wird empfohlen, aktuelle Quellen und Tools (z. B. eZUS/PUE) zu verwenden und in ungewöhnlichen Fällen die Richtigkeit der Qualifizierung zu überprüfen.


Krankenversicherung für Familienangehörige nach der Rückkehr nach Polen

Eine krankenversicherte Person kann ihre Familienangehörigen zur Krankenversicherung anmelden. In der Praxis erfordert dies die Übermittlung der Daten der Familienangehörigen an den Arbeitgeber zur Anmeldung (in der Regel auf der Grundlage des Formulars ZUS ZCNA).

Bei der Rückkehr aus dem Ausland nach Polen ist dies besonders wichtig, wenn Familienangehörige keinen eigenen Anspruch auf Krankenversicherung haben (z. B. keine Beschäftigung, keine selbstständige Tätigkeit).


Rückkehr aus dem Ausland nach Polen und grenzüberschreitende Situationen (EU/EFTA)

In bestimmten Fällen – insbesondere wenn in einem bestimmten Jahr eine Beschäftigung in zwei Ländern, eine Entsendung oder die Fortsetzung der Versicherung in einem anderen System vorliegt – kann die Anwendung der Vorschriften zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit in der EU/EFTA von Bedeutung sein. In der Praxis können Dokumente zum Nachweis der geltenden Rechtsvorschriften (z. B. A1) oder des Versicherungsstatus erforderlich sein.

Wenn die Situation einen grenzüberschreitenden Aspekt beinhaltet, wird eine Analyse empfohlen, um Überschneidungen von Versicherungstiteln oder Diskrepanzen zwischen den Meldungen in verschiedenen Ländern zu vermeiden.


Rückkehr nach Polen und Aufnahme einer Tätigkeit – Formalitäten bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und Organisation von Personal- und Lohnabrechnungsprozessen

Viele Rückkehrer aus dem Ausland entscheiden sich dafür, eine wirtschaftliche Tätigkeit (B2B) aufzunehmen oder eine Gesellschaft zu gründen. In diesem Modell wird die Person zum Beitragszahler und übernimmt die mit der Abrechnung verbundenen Pflichten.

Wenn Sie nach Ihrer Rückkehr nach Polen eine wirtschaftliche Tätigkeit planen oder eine Gesellschaft gründen möchten, bietet getsix® Ihnen Unterstützung bei der Gründung eines Unternehmens in Polen sowie bei der Organisation der Sozialversicherungs- und Abrechnungspflichten vom ersten Tag Ihrer Geschäftstätigkeit an. Kontaktieren Sie uns.

Registrierung der Geschäftstätigkeit (CEIDG) und grundlegende Pflichten

Die Registrierung eines Einzelunternehmens im Zentralen Register und Informationssystem für Wirtschaftstätigkeiten (CEIDG) löst grundlegende Verwaltungsprozesse aus, darunter die Vergabe oder Bestätigung der NIP- und REGON-Nummern sowie die Anmeldung des Unternehmers als Beitragszahler bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Es ist jedoch zu betonen, dass die Eintragung in das CEIDG allein nicht die laufenden Abrechnungspflichten ersetzt, die ab dem Tag der Aufnahme der Tätigkeit entstehen.

Von entscheidender Bedeutung ist die richtige Planung und Erfüllung der monatlichen Pflichten, darunter die fristgerechte Abrechnung und Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge, die Führung der erforderlichen Unterlagen und die korrekte Einstufung der Versicherungstitel. In der Praxis lohnt es sich bereits bei der Registrierung, den Versicherungsumfang, mögliche Beitragsprämien und die Art der Abrechnungsorganisation zu überprüfen, um Korrekturen und Rückstände in den ersten Monaten der Geschäftstätigkeit zu vermeiden.

ZUS-Vergünstigungen zu Beginn der Geschäftstätigkeit

Je nach Erfüllung der gesetzlichen Voraussetzungen ist es möglich, zu Beginn der Geschäftstätigkeit Vergünstigungen in Anspruch zu nehmen (z. B. Startvergünstigung). In der Praxis erfordert dies die korrekte Feststellung der Ansprüche und die ordnungsgemäße Anmeldung bei der ZUS.

Einstellung von Mitarbeitern nach der Gründung eines Unternehmens

Wenn der Unternehmer nach seiner Rückkehr nach Polen die Einstellung von Mitarbeitern plant, umfassen die Aufgaben im Bereich Personal und Lohnabrechnung insbesondere:

  • Auswahl der Beschäftigungsgrundlage und Vorbereitung der Dokumente
    Auswahl der richtigen Vertragsart (Arbeitsvertrag / zivilrechtlicher Auftrag / Dienstleistungsvertrag) und Vorbereitung der vollständigen Unterlagen: Verträge, Aufgabenbeschreibung, Informationen zu den Beschäftigungsbedingungen (für Arbeitsverträge), Daten für Steuerzwecke (z. B. Erklärungen des Arbeitnehmers), DSGVO-Informationsklauseln und Genehmigungen zur Datenverarbeitung.
  • Pflichten vor der Arbeitsaufnahme (vor allem bei einem Arbeitsvertrag) Organisation von Einstellungsuntersuchungen und (Einführungs-)Schulungen zum Arbeitsschutz sowie Bestätigung, dass der Arbeitnehmer mit den internen Vorschriften (sofern vorhanden) vertraut ist, einschließlich der Sicherheits- und Datenschutzbestimmungen.
  • Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und Krankenversicherung für die Familie
    Fristgerechte Anmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) (in der Regel innerhalb von 7 Tagen nach Entstehen der Versicherungspflicht) unter Verwendung des richtigen Formulars (ZUA/ZZA) und des richtigen Versicherungstitels. Falls erforderlich – Anmeldung der Familienangehörigen des Arbeitnehmers zur Krankenversicherung (ZCNA).
  • Korrekte Berechnung der Lohn- und Gehaltsabrechnung und der Beiträge
    Festlegung der Bemessungsgrundlage für Beiträge und Steuern, Abrechnung von Vergütungsbestandteilen (Prämien, Zulagen, Überstunden), Abzüge (z. B. Pfändungen), Leistungen bei Krankheit (Krankengeld/Beihilfen) und Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften über Mindestlohn und Arbeitszeit.
  • Personalakten und -unterlagen während des Beschäftigungsverhältnisses
    Führung von Personalakten und Unterlagen im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis, einschließlich Aufzeichnungen über Arbeitszeiten, Urlaub, Freistellungen, Dienstreisen und andere Abwesenheiten. Dies ist sowohl für die Lohnabrechnung als auch für die Sicherheit im Falle einer Kontrolle von entscheidender Bedeutung.
  • Laufende Abrechnungen mit der Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und dem Finanzamt
    Erstellung und Versand der monatlichen Abrechnungsunterlagen an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) und fristgerechte Zahlung der Beiträge. Parallel dazu: Berechnung und Abführung der PIT-Vorauszahlungen sowie Erledigung der Pflichten des Zahlers gegenüber dem Finanzamt.
  • Jährliche Pflichten
    Erstellung der Jahresunterlagen für die Arbeitnehmer (z. B. jährliche PIT-Informationen) und der Jahresabrechnungen des Zahlers. Zusätzlich: Abwicklung der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Abmeldung bei der Sozialversicherungsanstalt, Arbeitszeugnis, Urlaubsabrechnung, Ausgleichszahlungen, Abschlussunterlagen).

Die häufigsten Risiken und Empfehlungen für Rückkehrer nach Polen

  1. Verspätete Meldungen an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS) – führen zu Korrekturen und Risiken für den Arbeitnehmer und den Beitragszahler.
  2. Falsche Einstufung des Versicherungstitels oder Codes – führt zu falschen Meldungen und der Notwendigkeit von Korrekturen.
  3. Keine Anmeldung von Familienangehörigen zur Krankenversicherung – kann zu einer Unterbrechung der Ansprüche führen.
  4. Grenzüberschreitende Situationen ohne Analyse (EU/EFTA) – Risiko der Überschneidung von Versicherungspflichten.
  5. Aufnahme der Tätigkeit ohne Ordnung in den Abrechnungsprozessen – führt zu wachsenden Rückständen und Korrekturen.

Die Rückkehr aus dem Ausland nach Polen erfordert die ordnungsgemäße Erledigung der Formalitäten in den Bereichen Personal, Lohnabrechnung und Versicherung. Von entscheidender Bedeutung sind die fristgerechte Meldung an die Sozialversicherungsanstalt (ZUS), die richtige Auswahl des Versicherungstitels und -codes sowie die ordnungsgemäße Organisation der Prozesse – sowohl bei der Aufnahme einer Beschäftigung als auch bei der Gründung eines Unternehmens. In ungewöhnlichen Situationen (insbesondere grenzüberschreitenden) wird empfohlen, die Unterlagen zu analysieren und zu ordnen, um Korrekturen und das Risiko von Streitigkeiten mit den Behörden zu vermeiden.

Wir empfehlen Ihnen, sich mit den vorherigen Teilen des Leitfadens für Rückkehrer aus dem Ausland vertraut zu machen:

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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