Verordnung des Finanzministeriums verlängert die Abgabefrist für die Kontrolldatei zur Körperschaftsteuer in Polen – was ändert sich 2026?
Am 19. Februar 2026 hat Polen eine Verordnung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft (vom 16. Februar 2026) veröffentlicht, die die Frist für die Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen für Zwecke der Körperschaftsteuer in Polen in der JPK_CIT-Struktur der Kontrolldatei zur Körperschaftsteuer verlängert. Die Änderung betrifft vor allem Unternehmen, die in die erste Umsetzungswelle fallen – denn sie erhalten mehr Zeit, um die Daten für die erste verpflichtende Einreichung vorzubereiten, abzugleichen und zu validieren.
Wann müssen Sie die Kontrolldatei zur Körperschaftsteuer 2026 einreichen?
Die Verordnung verlängert die Frist für die Übermittlung der Buchhaltungsunterlagen (für Körperschaftsteuerzwecke) in den JPK_CIT-Strukturen der Kontrolldatei:
- von der bisherigen Frist: bis zum Termin der jährlichen Körperschaftsteuererklärung (in der Regel bis zum Ende des 3. Monats nach Ende des Steuerjahres bzw. Geschäftsjahres),
- auf die neue Frist: bis zum Ende des 7. Monats nach Ende des Steuerjahres bzw. Geschäftsjahres.
Für Steuerpflichtige, deren Steuerjahr dem Kalenderjahr entspricht, bedeutet das praktisch eine Verlängerung bis zum 31. Juli 2026.
Für wen gilt die verlängerte Abgabefrist?
Die Verlängerung ist vor allem für Steuerpflichtige vorgesehen, die erstmals nach dem Rollout-Zeitplan der Kontrolldatei zur Körperschaftsteuer berichten müssen, insbesondere:
- steuerliche Kapitalgruppen (PGK) und die diese bildenden Gesellschaften,
- Steuerpflichtige sowie nicht-körperschaftliche Einheiten (z. B. Personengesellschaften, die in diesem Kontext den Meldepflichten zur Körperschaftsteuer in Polen unterliegen), deren Umsätze im Vorjahr den Gegenwert von 50 Mio. EUR überschritten haben,
- aktive Umsatzsteuerpflichtige, die – unabhängig von der Umsatzhöhe – in den JPK_CIT-Umsetzungszeitplan fallen.
Die Verordnung gilt für Buchhaltungsunterlagen für Zeiträume, die nach dem 31. Dezember 2024 beginnen und vor dem 1. April 2026 enden, und erfasst damit in der Praxis die ersten Berichtszeiträume, die dem neuen Reporting unterliegen.
Warum wurde die Frist verlängert?
Die wichtigsten Ziele der Fristverlängerung sind:
- den Steuerpflichtigen mehr Zeit zu geben, um Finanz- und Buchhaltungssysteme an die JPK_CIT-Strukturen der Kontrolldatei anzupassen
- das Risiko von Fehlern und nachträglichen Korrekturen im ersten Berichtszyklus zu reduzieren,
- die Qualität und Konsistenz der Daten zu verbessern, die an die polnischen Steuerbehörden übermittelt werden (typischerweise über die Nationale Steuerverwaltung (KAS)).
Praktisch wichtig ist auch die bessere Abstimmung mit dem Ablauf der Erstellung, Schließung und Genehmigung von Jahresabschlüssen in Polen. So soll vermieden werden, dass die Meldung zu einem Zeitpunkt erfolgt, zu dem Buchhaltungsdaten noch angepasst werden.
Die Verordnung hat Übergangscharakter und ist auf die genannten Berichtszeiträume begrenzt. Gleichzeitig wird weiter an einer gesetzlichen Änderung gearbeitet (Entwurf UD350). Dieser geht davon aus, dass die Frist für die Übermittlung der JPK_CIT-Kontrolldateien in den Einkommensteuern langfristig generell bis zum Ende des siebten Monats nach Jahresende verlängert wird.
Die endgültige Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens hängen vom Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens ab. Den breiteren Kontext der geplanten Änderungen haben wir in einem separaten Beitrag erläutert: Entwurf zur Verschiebung der Abgabefrist für die JPK_CIT Kontrolldatei zur Körperschaftsteuer – warum das für Unternehmen in Polen 2026 wichtig ist.
Rechtsgrundlage
- Verordnung des Ministers für Finanzen und Wirtschaft vom 16. Februar 2026 zur Verlängerung der Fristen für die Übermittlung von Buchhaltungsunterlagen für Zwecke der Körperschaftsteuer (CIT).
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