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Partnervergütung für die Unternehmensführung als versteckte Gewinne in der estnischen Körperschaftsteuer (CIT) in Polen

Partnervergütung für die Unternehmensführung als versteckte Gewinne in der estnischen Körperschaftsteuer (CIT) in Polen

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Datum06 März 2026

Versteckte Gewinne in der esthnischen Körperschaftsteuer in Polen werden zunehmend zu einem praktischen Risikobereich – insbesondere wenn ein Unternehmen (oder eine nach dem estnischen Modell besteuerte Personengesellschaft) wiederkehrende Vorteile mit seinen Partnern abrechnet. Eine vom Leiter der Nationalen Steuerverwaltung in Polen (KAS) am 7. November 2025 herausgegebene ergänzende Auslegung (Ref. DOP12.8221.9.2025) ist ein klares Signal für Steuerzahler, die das estnische Körperschaftsteuerregime (ryczałt od dochodów spółek) nutzen. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die an einen Partner für die „Geschäftsführung” einer Kommanditgesellschaft (spółka komandytowa) gezahlte Vergütung als Einkommen aus verdeckten Gewinnen zu behandeln ist und daher im Rahmen der pauschalen Körperschaftsteuer zu versteuern ist.

Dieser Ansatz verändert die Perspektive vieler Unternehmen in Polen, die solche Abrechnungen als normale operative Vergütung für tatsächliche, laufende Arbeit behandelt haben – insbesondere wenn der Betrag zu Marktbedingungen festgelegt wurde und nicht an das Finanzergebnis der Partnerschaft gekoppelt war.


Versteckte Gewinne in der estnischen Körperschaftsteuer in Polen: Wo liegt das tatsächliche Risiko bei Partnerabrechnungen?

Nach dem polnischen Modell des estnischen CIT beschränkt sich die Besteuerung nicht auf klassische Gewinnausschüttungen. Sie kann auch bestimmte Vorteile umfassen, die einem Partner (oder verbundenen Unternehmen) gewährt werden, wenn diese als mit dem Recht auf Gewinnbeteiligung verbunden angesehen werden. In der Praxis besteht das höchste Risiko, wenn ein Unternehmen einen wirtschaftlichen Wert an einen Partner in einer Form überträgt, die nicht als Dividende/Gewinnausschüttung bezeichnet wird, aber dennoch aus dem Eigentumsverhältnis resultiert.

In der Auslegung vom 7. November 2025 konzentrierte sich der Leiter der KAS (Nationale Steuerverwaltung in Polen (Krajowa Administracja Skarbowa) genau auf diesen Punkt: nicht auf die Bezeichnung des Vorteils und auch nicht darauf, ob die Partnerschaft die Arbeit des Partners wirklich benötigt, sondern darauf, ob der Anspruch auf Vergütung aufgrund des Status der Person als Partner und ihres Einflusses auf die Funktionsweise des Unternehmens entsteht.


Warum die Vergütung für die Leitung eine Personengesellschaft als verdeckte gewinnausschüttung behandelt werden kann

In dem von der KAS (Nationale Steuerverwaltung in Polen (Krajowa Administracja Skarbowa) analysierten Fall vertrat die Behörde die Auffassung, dass die Gewährung einer Vergütung für die Leitung der Geschäfte der Personengesellschaft nicht „unternehmensneutral” ist. In der Begründung wurde hervorgehoben, dass:

  • In der Regel erhält ein Partner nicht automatisch eine Vergütung für die Führung der Geschäfte der Personengesellschaft; die Möglichkeit einer Gewährung ergibt sich aus den Eigentumsverhältnissen (z. B. Bestimmungen im Gesellschaftsvertrag oder Beschlüsse der Partner).
  • Der Begünstigte ist ein Partner, d. h. eine Person, die Anspruch auf Gewinnbeteiligung hat.
  • Dieser Anspruch wird als eng mit dem Einfluss des Partners auf Entscheidungen und die Geschäftstätigkeit der Personengesellschaft verbunden angesehen – daher ist es nach Ansicht der Behörde schwierig nachzuweisen, dass er unabhängig von den Eigentumsverhältnissen entsteht.

Die praktische Konsequenz ist wichtig: Selbst wenn die Vergütung:

  • zu marktüblichen Bedingungen festgelegt ist,
  • nicht von Einnahmen, steuerpflichtigem Einkommen oder ausgewiesenem Gewinn abhängt,
  • durch betriebliche Erfordernisse gerechtfertigt ist,

…kann sie dennoch als versteckter Gewinn eingestuft werden, wenn die Behörde zu dem Schluss kommt, dass der entscheidende Faktor die Verbindung zu Gewinnbeteiligungsrechten ist.


Sachleistungen: Die Auslegung geht über Barzahlungen hinaus

Die Behörde stellte auch klar, dass die Form der Leistung nicht entscheidend ist. Infolgedessen kann das Risiko im Rahmen der estnischen Körperschaftsteuer in Polen nicht nur für Banküberweisungen gelten, sondern auch für bargeldlose Abrechnungen, wenn diese zu einem messbaren wirtschaftlichen Vorteil für den Partner auf Kosten des Unternehmens führen.

In der Praxis lässt sich auch eine strengere Vorgehensweise bei der Vergütung von Partnern für wiederkehrende Sachleistungen für das Unternehmen beobachten – insbesondere wenn die Verpflichtung zur Erbringung dieser Leistungen aus Unternehmensvereinbarungen (z. B. dem Gesellschaftsvertrag/der Satzung) resultiert. Dies ist von Bedeutung, da viele Unternehmen die Zusammenarbeit mit Partnern genau über solche Mechanismen organisieren, in der Annahme, dass Marktpreise und tatsächliche Leistungen das Steuerrisiko verringern. Die Auslegung legt nahe, dass diese Annahme allein möglicherweise nicht ausreicht, wenn die Behörde die Quelle des Anspruchs (Eigentumsverhältnisse) in Frage stellt.


Was dies für estnische Körperschaftsteuerzahler bedeutet – insbesondere für Kommanditgesellschaften in Polen

Für Kommanditgesellschaften (spółka komandytowa), die sich für die estnische Körperschaftsteuer (die Pauschalsteuer auf Unternehmensgewinne) entschieden haben, könnte die Auslegung eine Überprüfung der aktuellen Praxis erforderlich machen. Wenn die Personengesellschaft den Partnern auf der Grundlage des Gesellschaftsvertrags oder der Beschlüsse der Partner eine Vergütung für die Führung der Geschäfte der Personengesellschaft zahlt, sollte sie damit rechnen, dass die Behörde diese Zahlungen als versteckte Gewinne behandelt.

Aus Sicht des Risikomanagements sind drei Bereiche von zentraler Bedeutung.

1) Identifizieren Sie Vergütungen, die als „eigentumsorientiert“ angesehen werden können.
In der Praxis betrifft das Problem selten einen einzelnen Zahlungstitel. Entscheidend ist die Gesamtarchitektur der Wertübertragungen an Partner – und ob jemand aufgrund seiner Partnerschaft einen Vorteil erhält.

2) Überprüfen Sie die Rechtsgrundlage und die Struktur der Anspruchsberechtigung
Je mehr die Vergütung wie eine Unternehmensvergütung aussieht (die sich direkt aus der Vereinbarung/den Beschlüssen ergibt und nicht eine typische Vertragsbeziehung zu einem unabhängigen Auftragnehmer widerspiegelt), desto leichter fällt es den Behörden, das Argument aufzubauen, dass sie mit Gewinnbeteiligungsrechten verbunden ist.

3) Dokumentation und Konsistenz des Abrechnungsmodells
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der estnischen Körperschaftsteuer und versteckten Gewinnen ist es fast immer entscheidend, ob das Unternehmen Folgendes nachweisen kann:

  • die wirtschaftliche Begründung der Abrechnung,
  • die Bedingungen und den Berechnungsmechanismus,
  • die Übereinstimmung mit dem Governance-Modell und dem Rechnungslegungsansatz.

Eine einfache Erklärung, dass „es marktbasiert ist”, ist möglicherweise nicht überzeugend, wenn die Behörde die eigentumsorientierte Quelle des Anspruchs bestreitet.


Wie man professionell vorgeht – bevor es zu Streitigkeiten kommt

In vielen Unternehmen taucht dieses Problem erst bei Vorabprüfungen (vor der Umstellung auf die estnische Körperschaftsteuer) oder bei Steuerprüfungen auf. Ein vorhersehbarerer Ansatz ist es, im Voraus zu handeln:

  • alle an Partner übertragenen Wertströme (bar und bargeldlos) abbilden,
  • überprüfen, ob ein bestimmter Abrechnungstitel als Unternehmensprivileg fungiert, das mit Gewinnbeteiligungsrechten verbunden sein könnte,
  • beurteilen, ob es echte Argumente gibt, die das Risiko einer Einstufung als versteckter Gewinn verringern (einschließlich der Frage, ob gesetzliche Ausnahmen gelten und ob die Beziehungsstruktur und die Dokumentation konsistent sind),
  • gestalten Sie das Abrechnungsmodell bei Bedarf neu, um es unter dem Pauschalsteuersystem vorhersehbarer zu machen.

Es gibt keine einheitliche Lösung. Das Ergebnis hängt von Faktoren wie der Rolle des Partners, der Struktur des Partnerschaftsvertrags, dem Umfang der Aktivitäten, der Form der Vorteile und der allgemeinen Beziehung zwischen dem Partner und dem Unternehmen ab.

Wenn Sie Unsicherheiten reduzieren möchten, kann eine professionelle Steuerberatung in Polen eine strukturierte Überprüfung der Partnerabrechnungen nach estnischem Körperschaftsteuerrecht, eine Risikoklassifizierung versteckter Gewinne und die Erstellung einer soliden internen Dokumentation umfassen.


FAQ: Die häufigsten Fragen von Unternehmen

Bedeutet die Auslegung des Leiters der KAS, dass jede Zahlung an einen Partner ein versteckter Gewinn ist?

Nein. Die Auslegung bezieht sich auf einen bestimmten Sachverhalt und eine bestimmte Vergütungsstruktur. Gleichzeitig zeigt sie die Argumentationslinie der Behörden auf: Das Risiko steigt, wenn der Vorteil in einem eindeutigen Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen und den Gewinnbeteiligungsrechten steht.

Schließt eine marktbasierte Vergütung die Einstufung als versteckter Gewinn aus?

Nicht unbedingt. Aus Sicht der Behörde kann die Marktpreisbildung ein Element der Analyse sein, aber sie ist möglicherweise nicht ausschlaggebend für das Ergebnis, wenn der Anspruch auf Vergütung als Folge des Status und des Einflusses des Partners auf das Unternehmen angesehen wird.

Gilt diese Frage nur für Kommanditgesellschaften?

Die Auslegung bezieht sich direkt auf eine Kommanditgesellschaft (spółka komandytowa), aber die Argumentation zur Verknüpfung eines Vorteils mit Gewinnbeteiligungsrechten kann auch für andere estnische Körperschaftsteuerzahler in Polen von Bedeutung sein, die Partnervergütungen auf der Grundlage von Eigentumsentscheidungen strukturieren.

Gilt die estnische Körperschaftsteuer in Polen auch für Sachleistungen, die einem Partner gewährt werden?

Ja. Das Risiko kann auch für Sachleistungen gelten, wenn diese unter den gegebenen Umständen einen messbaren wirtschaftlichen Wert auf den Partner übertragen und als mit Gewinnbeteiligungsrechten verbunden behandelt werden können.

Was passiert, wenn das Unternehmen solche Vergütungen bereits gezahlt hat, ohne versteckte Gewinne zu erkennen?

Als erster Schritt empfiehlt es sich, das Abrechnungsmodell, die Rechtsgrundlage, die Dokumentation und die Zahlungsbedingungen zu analysieren. Weitere Maßnahmen (einschließlich möglicher Korrekturen) sollten sich aus einer Bewertung der spezifischen Fakten und Risiken in Ihrem Fall ergeben.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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