Polens Wirtschafts- und Business-Informationen – Februar 2026
Remote Arbeit, die zunehmende Digitalisierung und strengere Berichtspflichten verändern die Art und Weise, wie Unternehmen in Polen Steuern, Gehaltsabrechnung und Compliance verwalten. Wenn Arbeitgeber mit diesen Veränderungen Schritt halten, können sie Risiken reduzieren, sich auf Audits vorbereiten und kostspielige „Überraschungen” vermeiden, wenn neue Vorschriften auf reale Betriebsmodelle treffen.
In diesem Rückblick vom Februar 2026 fassen wir die wichtigsten Entwicklungen des vergangenen Monats zusammen, die sich auf die Geschäftsbedingungen in Polen auswirken.
Fernarbeit aus dem Ausland und die neuen OECD-Leitlinien – die wichtigsten Auswirkungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber in Polen
Der aktualisierte Kommentar der OECD (November 2025) gibt den Steuerbehörden einen praxisorientierteren Rahmen für die Bewertung grenzüberschreitender „Work from anywhere”-Modelle an die Hand – insbesondere im Hinblick auf das Risiko einer Betriebsstätte (PE) und die Lohnsteuer. Für Arbeitgeber in Polen ist entscheidend, dass die Ergebnisse zunehmend der wirtschaftlichen Realität entsprechen: warum der Arbeitnehmer im Ausland arbeitet, ob das ausländische Homeoffice effektiv „zur Verfügung” des Unternehmens steht und ob die Funktion den Umsatz, die lokalen Märkte oder die Entscheidungsfindung unterstützt. Die OECD nennt eine Arbeitszeit von ~50 % über 12 Monate als Anhaltspunkt für eine eingehendere Analyse (kein automatischer Auslöser) und bekräftigt gleichzeitig, dass die Lohnsteuer in der Regel dem Ort folgt, an dem die Arbeit physisch verrichtet wird, wobei die 183-Tage-Regel, PE-bezogene Aufgaben und der Nachweis des tatsächlichen Arbeitsortes zusätzlich geprüft werden.
Lesen Sie den Artikel für weitere Details: Fernarbeit aus dem Ausland: OECD-Leitlinien 2025 für Polen.
Änderungen bei L4 ab 2026 – was sich bei der Kontrolle von Krankschreibungen durch ZUS ändert und wie Unternehmen sich vorbereiten sollten
Die Reform von 2026 klärt, wie ärztliche Atteste (e-ZLA/L4) überprüft werden und wann das Verhalten während des Krankenstands zum Verlust des Krankengeldes führen kann – wodurch die Dokumentation und das Verhalten der Vorgesetzten zu zentralen Risikobereichen werden. Wichtige Meilensteine sind:
- Die Änderungen beim Krankenstand (L4) in Polen im Jahr 2026 umfassen Strukturprüfungen der Bescheinigung/Ausstellung und eine Verschärfung der Rahmenbedingungen für die Überprüfung der Inanspruchnahme von Krankenstand.
- Ab dem 13. April 2026 werden die gesetzlichen Definitionen von Erwerbstätigkeit und Tätigkeiten, die mit dem Zweck der Krankschreibung unvereinbar sind, sowie die klar beschriebenen Kontrollbefugnisse zu zentralen Themen für die Personal- und Lohnbuchhaltungspraxis.
- Ab dem 1. Januar 2027 sollten Unternehmen in Polen auf Mehrfachbeschäftigungsszenarien und Informationspflichten im Zusammenhang mit Krankschreibungen, die unter einem anderen Versicherungstitel ausgestellt wurden, vorbereitet sein.
- Für Personal- und Lohnbuchhaltungsteams sollte der praktische Schwerpunkt auf der Bereitschaft zur Kontrolle, der kontrollierten Kommunikation mit beurlaubten Mitarbeitern (keine Arbeitsaufträge) und einem klaren internen Workflow für die Sammlung und Archivierung von Nachweisen liegen.
Lesen Sie den Artikel für weitere Details: ZUS-Kontrolle von Krankschreibungen (L4) ab 2026.
Feste Niederlassung (FE) für das Landesweite E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen – Leitlinien des polnischen Finanzministeriums vom 28. Januar 2026 und praktische Auswirkungen für Unternehmen
Da das nationale E-Rechnungssystem in Polen (KSeF) ab dem 1. Februar 2026 generell vorgeschrieben ist, müssen ausländische Unternehmen, die in Polen verkaufen, prüfen, ob sie über eine feste Niederlassung (FE – Fixed Establishment; polnisch: stałe miejsce prowadzenia działalności – SMPD) in Polen verfügen und – was entscheidend ist – ob diese aktiv an einer bestimmten Transaktion beteiligt ist. Die Leitlinien des Finanzministeriums (28. Januar 2026) betonen einen transaktionsbezogenen Ansatz: KSeF ist in der Regel nur dann obligatorisch, wenn (1) eine FE in Polen besteht und (2) diese FE tatsächlich zur Erbringung der Lieferung beiträgt. Die Leitlinien helfen auch bei der Unterscheidung zwischen aktiven und passiven FE und gliedern die Analyse in drei praktische Säulen: personelle/technische Ressourcen mit tatsächlicher Kontrolle, eine Struktur, die die Lieferung ermöglicht (nicht nur Verwaltung/Unterstützung), und ausreichende Dauerhaftigkeit – was besonders für Modelle mit Lagerhaltung, Auftragsfertigung, festen Teams oder Shared Service Centern relevant ist.
Lesen Sie den Artikel für weitere Details: Feste Niederlassung (FE) in Polen – KSeF Leitlinien 2026.
Verordnung des Finanzministeriums verlängert die Abgabefrist für die Kontrolldatei zur Körperschaftsteuer in Polen – was ändert sich 2026?
Eine Verordnung vom 16. Februar 2026 (veröffentlicht am 19. Februar 2026) verlängert die Frist für die Einreichung von Buchhaltungsunterlagen für Körperschaftsteuerzwecke durch JPK_CIT – dies dient in erster Linie dazu, Steuerzahlern der ersten Welle dabei zu helfen, ihre Systeme zu stabilisieren und Daten vor der ersten obligatorischen Einreichung abzugleichen. Die Frist verschiebt sich vom Stichtag für die Abgabe der Körperschaftsteuererklärung (CIT) (in der Regel das Ende des dritten Monats nach Jahresende) auf das Ende des siebten Monats nach Jahresende – für Steuerzahler, die das Kalenderjahr als Geschäftsjahr verwenden, bedeutet dies den 31. Juli 2026. Die Änderung betrifft hauptsächlich Konzerne und große Unternehmen innerhalb der ersten Einführungsphase (z. B. steuerliche Kapitalgruppen, Unternehmen, die bestimmte Umsatzschwellen überschreiten, und bestimmte aktive Mehrwertsteuerzahler (VAT)) und bleibt vorübergehend bestehen, während die Gesetzgebungsarbeiten (einschließlich des Entwurfs UD350) fortgesetzt werden, um eine längere Frist allgemeiner zu verankern.
Lesen Sie den Artikel für weitere Details: JPK_CIT 2026: Frist verlängert.
Änderungen der Mobbing-Regeln und Digitalisierung im Arbeitsrecht in Polen
Zwei parallele Entwicklungen im Arbeitsrecht sind für Arbeitgeber von Bedeutung: (1) ein neuer Entwurf zum Thema Mobbing (UD183, veröffentlicht am 3. Februar 2026) und (2) Änderungen des Arbeitsgesetzbuches, die bereits seit dem 27. Januar 2026 in Kraft sind und die Digitalisierung von Personalformalitäten weiter vorantreiben. Der aktualisierte Mobbing-Entwurf gestaltet die Haftungsdynamik neu, indem er eine Mindestentschädigungsschwelle (jetzt mindestens das Sechsfache des gesetzlichen Mindestlohns) festlegt und dem Arbeitgeber Regressansprüche gegen den Täter einräumt – ohne jedoch eine ausdrückliche „Safe Harbour”-Klausel für Arbeitgeber auf der Grundlage von Präventivmaßnahmen vorzusehen, was die Bedeutung der Unternehmensführung und internen Verfahren erhöht. Unabhängig davon passt die Änderung vom Januar den Zeitpunkt der Zahlung für nicht in Anspruch genommene Urlaubstage an, erweitert die Regeln für die Arbeitnehmervertretung in Angelegenheiten des Sozialfonds (ZFŚS), in denen keine Gewerkschaft tätig ist, und erlaubt eine größere Bandbreite an Personalmaßnahmen, die elektronisch abgewickelt werden können (einschließlich bestimmter Anträge und Beratungsschritte), was schnellere und besser überprüfbare Arbeitsabläufe unterstützt.
Lesen Sie den Artikel für weitere Details: Mobbing und Digitalisierung im polnischen Arbeitsrecht 2026.
Der Februar 2026 zeigt, dass Unternehmen in Polen mehrere Veränderungen gleichzeitig bewältigen müssen: Veränderungen im Personalwesen (einschließlich Lohntransparenz), weitere Digitalisierung der Steuerberichterstattung (KSeF, JPK_VAT) und höhere Kosten wie Beiträge zur Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Dies erhöht den Bedarf an klaren, gut organisierten Prozessen in den Bereichen Personalwesen und Lohnabrechnung sowie Mehrwertsteuerkonformität, während die Mobilität der Arbeitskräfte die OECD-Leitlinien und Doppelbesteuerungsabkommen (DTAs) weiterhin im Fokus stehen lässt.
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