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Polen 2016: Steuerliche Änderungen – Körperschaft-, Einkommen- und Umsatzsteuer

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Datum21 Jul 2016

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Körperschaftsteuer / Einkommensteuer

  • Die Vorschriften bezüglich der Verpflichtung zur Korrektur der steuerlich abzugsfähigen, jedoch unbezahlten Aufwendungen werden aufgehoben.
  • Auch die Steuerbegünstigung in Zusammenhang mit dem Erwerb neuer Technologien wurde aufgehoben (bislang war eine zusätzliche Absetzung in Höhe von 50 % der Aufwendungen möglich, die mit dem Erwerb von neuen Technologien in Zusammenhang stehen).
  • Neu eingeführt wurde ein steuerlicher Anreiz für Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, der einen zusätzlichen Absetzposten vom steuerpflichtigen Einkommen vorsieht.
  • Auch neue Regeln hinsichtlich der Korrektur der steuerwirksamen Aufwendungen und Erträge wurden eingeführt.
  • Neu ist auch die Klausel gegen Missbrauch bezüglich der Abzugsteuerentlastung von Dividenden (betrifft nur das Körperschaftsteuergesetz).
  • Hinsichtlich der Bereitstellung von Informationen betreffend Zinszahlungen wurden umfassende Regelungen eingeführt – und damit die Richtlinie 2014/48/EU vom 24. März 2014 implementiert (betrifft nur das Einkommensteuergesetz).
  • Wesentliche Änderungen gelten auch für die Dokumentation von Verrechnungspreisen – größtenteils werden diese ab 1. Januar 2017 wirksam:
    • Es gibt drei neue Arten der Dokumentation von Verrechnungspreisen, die Anwendbarkeit richtet sich nach der Höhe des Umsatzes oder der Aufwendungen des Steuerpflichtigen: die gesellschaftsspezifische Dokumentation (local file): über 2 Millionen EUR; die Stammdokumentation (Masterfile): über 20 Millionen EUR; die länderbezogene Berichterstattung (country-by-country reporting): über 750 Millionen EUR. (Die erste länderbezogene Berichterstattung ist für das Jahr 2016 vorzubereiten);
    • Verpflichtend ist nun eine Benchmark-Studie – und zwar, wenn Umsatzerlöse oder Aufwendungen die Summe von 10 Millionen EUR überschreiten;
    • Neu ist auch die Verpflichtung, die Finanzbehörde über Geschäfte zwischen verbundenen Unternehmen zu informieren und eine Dokumentation von Verrechnungspreisen auf jährlicher Basis zu erstellen.

Umsatzsteuer

  • Seit 1. Juli 2015 wird Steuerpflichtigen vorgeschrieben, eine zusammenfassende Meldung über lokale Geschäftsvorgänge, die dem lokalen Reverse Charge-System unterliegen, zu übermitteln.
  • Ebenfalls mit Wirkung ab 1. Juli 2015 ist das Reverse Charge-System auf inländische Lieferungen von elektronischen Geräten wie Tablets, Notebooks, Laptops, Mobiltelefonen, Smartphones und Spielkonsolen anzuwenden.
  • Am 1. Januar 2016 traten neue Regelungen bezüglich der Abzugsfähigkeit von Vorsteuern auf Gegenstände, die für umsatzsteuerpflichtige und umsatzsteuerbefreite Zwecke verwendet werden, in Kraft.

Abgabenordnung (Allgemeines Steuergesetz)

  • Das “in dubio pro tributario”-Prinzip wurde eingeführt: Im Falle der Mehrdeutigkeit von Steuervorschriften sind im Zweifel die Steuervorschriften zu Gunsten des Steuerpflichtigen zu interpretieren.

Auch neue Strafzinssätze wurden eingeführt: In bestimmten Fällen können verminderte (50 % des Normalstrafzinssatzes) bzw. erhöhte (150 % des Normalstrafzinssatzes) Strafzinssätze zur Anwendung gelangen.