Senkung der Körperschaftssteuer auf 15%
Mit Beginn des neuen Jahres wird die Körperschaftssteuer von Kapitalgesellschaften, die als sogenannte kleine Steuerzahler eingestuft werden, von 19% auf 15% gesenkt.
Als kleine Steuerzahler werden jene Firmen qualifiziert, die im vorhergehenden Steuerjahr Einnahmen aus dem Umsatz in Höhe des Złoty-Gegenwerts von max. 1,2 Mio. EUR erzielt haben. Der Wert gilt einschließlich des Betrags der Umsatzsteuer.
Von der Regelung sind neu gegründete Unternehmen ausgeschlossen. Entsprechend Art. 7 der Novelle zum Einkommenssteuergesetzes wurden auch Beschränkungen für Unternehmen eingeführt, die eine Umstrukturierung der Gesellschaftsstruktur oder künstliche Anpassung ihrer geschäftlichen Aktivitäten zum Zwecke der Inanspruchnahme des reduzierten Steuersatzes vorgenommen haben.
Nach Schätzungen des Finanzministeriums werden rund 400 000 körperschaftsteuerpflichtige Steuerzahler den reduzierten Steuersatz in Anspruch nehmen. Der aus der Neuregelung hervorgehende Einfluss auf die Staatskasse wird mit einer Verringerung der Steuereinnahmen in Höhe von rund 300 Mio. Złoty geschätzt.
Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238