Selbstvermarktung ohne Umsatzsteuer
Polens Staatspräsident Andrzej Duda hat zum 1. Januar eine gesetzliche Regelung in Kraft gesetzt, die Kleinbauern die Selbstvermarktung ihrer Produkte erleichtern soll.
Die Regelung sieht vor, dass bei einem jährlichen Einkommen aus dem Direktverkauf von landwirtschaftlichen Produkten von bis zu 20 000 Złoty keine Umsatzsteuer auf diese Produkte erhoben wird. Der Gesetzgeber hat dafür den Begriff ,,landwirtschaftlicher Einzelhandel” in die Gesetzgebung eingeführt, die die Einschaltung eines Vermittlers ausschließt und die Einhaltung der Normen für Lebensmittelsicherheit und Hygiene voraussetzt.
Die neue gesetzliche Regelung sieht weiterhin vor, dass bei Überschreitung des Limits von 20 000 Zloty dann der ermäßigte Steuersatz von 2% auf landwirtschaftliche Erzeugerprodukte angewandt werden kann.
Quelle: WIRTSCHAFTS-MARKT POLEN, Ausgabe 238