Lohntransparenz ab Dezember 2025 – neue Pflichten für Arbeitgeber in Polen
Am 23. Juni 2025 wurde im polnischen Gesetzblatt ein Gesetz zur Änderung des polnischen Arbeitsgesetzbuchs veröffentlicht. Es setzt die EU-Richtlinie über Lohntransparenz in begrenztem Umfang um. Die neuen Vorschriften treten am 24. Dezember 2025 in Kraft. Arbeitgeber in Polen haben somit nur wenig Zeit, ihre internen Einstellungsverfahren und Dokumente an die neuen Anforderungen anzupassen.
Das Hauptziel der Änderungen ist die Erhöhung der Lohntransparenz und die Bekämpfung von Lohndiskriminierung – insbesondere im Zusammenhang mit dem sogenannten „Gender Pay Gap”, also dem Lohngefälle zwischen Frauen und Männern. Obwohl die aktuelle Novelle nur einen Teil der Richtlinie umsetzt, erfordert sie bereits jetzt Änderungen in der Herangehensweise an die Personalbeschaffung und die Kommunikation mit Bewerbern.
Was ändert sich in Polen ab dem 24. Dezember 2025?
Die Änderungen im polnischen Arbeitsgesetzbuch betreffen in erster Linie das Rekrutierungsverfahren und umfassen neue Informationspflichten für Arbeitgeber gegenüber Bewerbern.
Der neue Artikel 183ca des polnischen Arbeitsgesetzbuchs informiert, dass:
- Bewerberinnen und Bewerber müssen über Folgendes informiert werden:
- die Höhe des Gehalts (konkret oder als Gehaltsspanne), das auf der Grundlage objektiver und neutraler Kriterien festgelegt wurde – insbesondere in Bezug auf das Geschlecht,
- relevante Bestimmungen aus einem Kollektivvertrag oder der betrieblichen Vergütungsordnung (sofern vorhanden).
- Diese Informationen müssen rechtzeitig und schriftlich – in Papierform oder elektronisch – übermittelt werden, damit der Bewerber in der Lage ist, bewusste Gehaltsverhandlungen zu führen. Der Arbeitgeber kann dies tun:
- in der Stellenanzeige,
- vor dem Vorstellungsgespräch (wenn es keine Stellenanzeige veröffentlicht wurde),
- oder vor Unterzeichnung des Arbeitsvertrags (wenn die Angaben bisher nicht übermittelt wurden).
- Stellenanzeigen und Funktionsbezeichnungen müssen geschlechtsneutral formuliert sein. Der gesamte Rekrutierungsprozess in Polen muss diskriminierungsfrei ablaufen.
Verbot von Fragen nach dem Gehalt in früheren Arbeitsverhältnissen
Im Rahmen der Novelle wurde auch Artikel 221 des polnischen Arbeitsgesetzbuchs geändert. Ab dem 24. Dezember 2025 dürfen Arbeitgeber in Polen keine Fragen mehr zum aktuellen oder früheren Gehalt von Bewerberinnen und Bewerbern stellen.
Dies ist eine wichtige Änderung, die dazu beitragen soll, ungerechte Löhne zu verhindern und die Chancengleichheit beim Zugang zu Beschäftigung zu verbessern.
Was sieht die EU-Richtlinie noch vor? Weitere Änderungen in Polen bis Juni 2026
Die Gesetzesnovelle vom Juni 2025 setzt nur einen Teil der Verpflichtungen aus der EU-Richtlinie 2023/970 zur Lohntransparenz um. Die vollständige Umsetzung muss in Polen bis spätestens 7. Juni 2026 erfolgen. In den kommenden Monaten ist daher mit weiteren Änderungen im polnischen Arbeitsrecht zu rechnen. Die Richtlinie umfasst noch folgende Punkte:
Berichtspflichten
- Unternehmen in Polen mit mindestens 250 Beschäftigten müssen jährlich Berichte zur geschlechtsspezifischen Lohnlücke vorlegen.
- Unternehmen mit 100–249 Beschäftigten sind verpflichtet, solche Berichte alle drei Jahre zu erstellen.
- Überschreitet die Lohnlücke 5 % und kann sie nicht objektiv begründet werden, muss der Arbeitgeber innerhalb von sechs Monaten zusammen mit den Arbeitnehmervertretungen eine gemeinsame Lohnbewertung durchführen.
- Die Berichte müssen den Arbeitnehmern sowie den zuständigen Aufsichtsbehörden (z. B. Arbeitsinspektion in Polen) zugänglich gemacht werden.
Haftung und Sanktionen
- Die Richtlinie sieht die Möglichkeit vor, Geldstrafen gegen Arbeitgeber zu verhängen, die gegen die neuen Vorschriften verstoßen – in Polen können dies Geldbußen zwischen 1.000 und 30.000 PLN sein.
- Bei Klagen wegen Lohndiskriminierung liegt die Beweislast künftig beim Arbeitgeber.
- Der Arbeitnehmer kann Schadensersatz für ausstehende Vergütungen und eine Entschädigung für den erlittenen Schaden geltend machen.
Wie sollten sich Unternehmen in Polen jetzt vorbereiten?
Auch wenn die vollständige Umsetzung der EU-Vorgaben in Polen erst 2026 erfolgt, empfiehlt es sich, bereits jetzt mit den Vorbereitungen zu beginnen. Die Zeit bis Dezember 2025 ist nicht nur eine Phase der Anpassung an die formalen Verpflichtungen, die sich aus der Novellierung des Arbeitsgesetzbuches ergeben, sondern auch eine gute Gelegenheit, die Vergütungspolitik zu ordnen und die Einstellungsverfahren entsprechend den Vorgaben des EU-Rechts zu aktualisieren.
1. Übermittlung von Informationen über die Vergütung an Bewerber
- Es wird empfohlen, die Vorlagen für Stellenanzeigen um konkrete Vergütungssätze oder Gehaltsspannen zu ergänzen.
- Es ist sinnvoll, ein einheitliches Format für ein Dokument mit Informationen über die Vergütungsbedingungen zu entwickeln, das den Bewerbern vor dem Vorstellungsgespräch ausgehändigt wird.
- Möglicherweise müssen Schulungen für Personalverantwortliche zu den neuen Vorschriften für die Kommunikation von Vergütungen durchgeführt werden.
2. Neutralität von Stellenanzeigen und Berufsbezeichnungen
- Überprüfen Sie die verwendeten Funktionsbezeichnungen in Polen und vereinheitlichen Sie diese gegebenenfalls in geschlechtsneutraler Sprache.
- Erstellen Sie interne Sprachrichtlinien für HR, Recruiting und externe Kommunikation.
- Achten Sie dabei auf die Konsistenz mit der bestehenden Arbeitgebermarke.
3. Verzicht auf Fragen zur bisherigen Vergütung
- In den Bewerbungsunterlagen und Gesprächsszenarien sollten Fragen zur Vergütung in früheren Arbeitsverhältnissen vermieden werden.
- Es empfiehlt sich, neutrale Alternativen einzuführen, wie z. B. Fragen zu den finanziellen Erwartungen oder zum gewünschten Gehaltsniveau.
- Von entscheidender Bedeutung ist die Gewährleistung der Kohärenz der Einstellungsverfahren – auch in informellen Gesprächen, die von verschiedenen am Einstellungsprozess beteiligten Personen geführt werden.
Bevorstehende Änderungen – der nächste Schritt
Die bisher eingeführten Verpflichtungen stellen nur den ersten Schritt der Umsetzung der EU-Vorschriften dar. In den kommenden Monaten ist mit weiteren Regelungen in Polen zu rechnen – darunter:
- neue Berichtspflichten,
- Sanktionen bei Verstößen gegen die Lohntransparenz,
- sowie erweiterte Informationsrechte für Arbeitnehmer.
Gut implementierte Grundlagen ermöglichen es dem Unternehmen, die nächsten Phasen der Gesetzesänderungen reibungslos zu durchlaufen und Maßnahmen unter Zeitdruck zu vermeiden.
Wenn Ihr Unternehmen in Polen tätig ist und Unterstützung im Bereich Personal und Lohnabrechnung benötigt, bieten wir Ihnen umfassende Personal- und Gehaltsabrechnungsdienstleistungen, darunter die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Vorschriften, die Verwaltung von Unterlagen und die Beratung im Bereich Vergütung. Nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Ab dem 24. Dezember 2025 treten in Polen die ersten Vorschriften zur Lohntransparenz in Kraft. Diese betreffen insbesondere die Informationspflichten gegenüber Bewerbern und die geschlechtsneutrale Gestaltung des Einstellungsverfahrens. Weitere Schritte zur Umsetzung der EU-Richtlinie folgen bis zum 7. Juni 2026 und betreffen unter anderem Berichtspflichten, Sanktionen sowie einen verstärkten Schutz der Arbeitnehmer.
Nutzen Sie jetzt die Zeit, um Ihre Prozesse in Polen anzupassen, Gehaltsstrukturen zu analysieren und Systeme zu implementieren, die die Einhaltung künftiger Pflichten erleichtern. Diese Veränderungen sind nicht nur eine regulatorische Herausforderung, sondern auch eine Chance, eine transparentere, gerechtere und vertrauensvollere Unternehmenskultur zu schaffen.
Rechtsgrundlagen:
- Gesetz vom 4. Juni 2025 zur Änderung des polnischen Arbeitsgesetzbuchs (Kodeks pracy)
- Richtlinie (EU) 2023/970 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Stärkung der Anwendung des Grundsatzes des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit durch Entgelttransparenz und Durchsetzungsmechanismen
Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:
ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
***