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Buchhaltung in Polen im Jahr 2026 – was sollte ein ausländischer Unternehmer wissen?

Buchhaltung in Polen im Jahr 2026 – was sollte ein ausländischer Unternehmer wissen?

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Datum18 Dez. 2025

Polen bleibt für ausländische Investoren und Unternehmer einer der attraktivsten Märkte in Mittel- und Osteuropa. Die stabile Wirtschaft, der Zugang zum EU-Markt und die gut entwickelte Geschäftsinfrastruktur veranlassen immer mehr Unternehmen, sich gerade hier niederzulassen. Einer der wichtigsten Bereiche, der ein gutes Verständnis erfordert, ist die Buchhaltung in Polen und die damit verbundenen rechtlichen und steuerlichen Verpflichtungen.

Das Jahr 2026 bringt nicht nur eine Fortsetzung der bisherigen Rechnungslegungsvorschriften mit sich, sondern auch wichtige organisatorische und technologische Veränderungen, darunter die flächendeckende Einführung des Landesweiten E-Rechnungssystems in Polen (KSeF). Für ausländische Unternehmer bedeutet dies, dass sie ihre Finanzprozesse entsprechend vorbereiten und mit einem erfahrenen Buchhaltungspartner zusammenarbeiten müssen.


Wie funktioniert die Buchhaltung in Polen?

Die Buchhaltung in Polen basiert in erster Linie auf dem Rechnungslegungsgesetz vom 29. September 1994, das die Grundsätze für die Führung von Buchhaltungsunterlagen, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Aufbewahrung von Unterlagen festlegt. Dieses Gesetz ist die grundlegende Rechtsvorschrift für die Rechnungslegung und gilt für die meisten Unternehmen, die in Polen geschäftlich tätig sind. Ergänzt werden diese Vorschriften durch Steuergesetze, insbesondere in Bezug auf Einkommensteuer und Mehrwertsteuer, sowie durch nationale Rechnungslegungsstandards, die die Erfassung und Bewertung einzelner wirtschaftlicher Vorgänge präzisieren.

In bestimmten Fällen können oder müssen Unternehmer die International Financial Reporting Standards (IFRS) anwenden. Dies gilt unter anderem für börsennotierte Unternehmen, Finanzinstitute und Unternehmen, die zu internationalen Kapitalgruppen gehören. Einige Unternehmen können sich auch freiwillig für die Anwendung der IFRS entscheiden, wenn dies die Berichterstattung an ausländische Investoren oder Muttergesellschaften erleichtert.

Das Buchhaltungssystem in Polen ist formal und detailliert geregelt, was bedeutet, dass Unternehmer verpflichtet sind, ihre Bücher zuverlässig, vollständig und in Übereinstimmung mit den geltenden Vorschriften zu führen. In der Praxis umfasst dies unter anderem die laufende Erfassung aller wirtschaftlichen Vorgänge, die fristgerechte Erstellung von Jahresabschlüssen und die Archivierung der Buchhaltungsunterlagen für die gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträume. Die Buchführung erfolgt grundsätzlich in polnischer Sprache und in polnischer Währung, unabhängig davon, ob der Eigentümer des Unternehmens ein inländisches oder ausländisches Unternehmen ist.

Gleichzeitig lässt das polnische Rechnungslegungsrecht eine gewisse organisatorische Flexibilität zu. Unternehmer in Polen haben die Möglichkeit, die Struktur des Kontenplans, die Erfassungsmethoden oder detaillierte Buchhaltungslösungen an die Besonderheiten ihrer Tätigkeit, ihrer Branche und der Größe ihres Unternehmens anzupassen. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Grundsätze in der Rechnungslegungspolitik, die ein wichtiges internes Dokument jedes Unternehmens darstellt und unter anderem bei Audits oder Steuerprüfungen kontrolliert wird, korrekt beschrieben sind.

Für ausländische Unternehmer bedeutet dies, dass die Buchhaltung in Polen zwar viele formale Anforderungen erfüllt, es aber mit einem entsprechend gestalteten Buchhaltungssystem und der Unterstützung eines erfahrenen Buchhaltungsbüros möglich ist, die Einhaltung der Vorschriften mit den praktischen Geschäftsanforderungen effektiv zu verbinden.


Formen der Buchhaltung in Polen – vereinfacht und vollständig

In Polen gibt es zwei grundlegende Formen der Buchführung, deren Wahl von der Rechtsform des Unternehmens, der Größe des Unternehmens und der Höhe der erzielten Einnahmen abhängt:

  • vereinfachte Buchhaltung, darunter u. a. das Steuerbuch über Einnahmen und Ausgaben (KPiR) und die Einnahmenaufstellung im Rahmen einer Pauschale,
  • Buchhaltungsbücher, d. h. die sogenannte vollständige Buchhaltung, basierend auf den Grundsätzen des Rechnungslegungsgesetzes.

Die vereinfachte Buchhaltung ist organisatorisch einfacher und weniger formalisiert. Ihr Hauptzweck ist die korrekte Ermittlung der Steuerbemessungsgrundlage und die Abrechnung der Steuern, weshalb der Umfang der Finanzinformationen im Vergleich zur vollständigen Buchführung begrenzt ist. Diese Form kann von ausgewählten Unternehmen genutzt werden, vor allem von natürlichen Personen, die ein Einzelunternehmen betreiben, sowie von bestimmten Personengesellschaften wie Gesellschaften bürgerlichen Rechts, offenen Handelsgesellschaften oder Personengesellschaften natürlicher Personen – vorausgesetzt, ihre Einnahmen überschreiten nicht die gesetzliche Grenze.

Im Jahr 2026 beträgt die Einkommensgrenze, die zur Anwendung der vereinfachten Buchführung berechtigt, 10.646.500 PLN, was 2.500.000 EUR entspricht, umgerechnet nach dem Wechselkurs der Polnischen Nationalbank. Wird diese Grenze im vorangegangenen Geschäftsjahr überschritten, besteht die Verpflichtung, ab Beginn des folgenden Jahres auf die Führung von Büchern umzustellen.

Die Buchhaltung, d. h. die vollständige Buchführung in Polen, vermittelt ein wesentlich umfassenderes und detaillierteres Bild der finanziellen Lage eines Unternehmens. Sie umfasst die Erfassung aller wirtschaftlichen Vorgänge, die Erstellung von Jahresabschlüssen und die Anwendung der im Gesetz festgelegten Rechnungslegungsgrundsätze. Dieses Modell ist organisatorisch und formal anspruchsvoller, ermöglicht aber gleichzeitig eine genaue Analyse der Finanzergebnisse, der Kostenstruktur, der Vermögenswerte und Verbindlichkeiten.

Für viele ausländische Unternehmer ist es von entscheidender Bedeutung, dass Kapitalgesellschaften wie Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen immer Buchhaltung führen müssen. Diese Verpflichtung ergibt sich direkt aus der Rechtsform und gilt bereits ab dem Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit. In der Praxis bedeutet dies, dass ausländische Investoren, die über eine Kapitalgesellschaft in den polnischen Markt eintreten wollen, sich von Anfang an auf eine vollständige Buchführung gemäß den polnischen Vorschriften einstellen sollten.

Immer häufiger entscheiden sich sowohl inländische als auch ausländische Unternehmer für eine freiwillige Umstellung auf die Buchführung, auch wenn sie formal nicht dazu verpflichtet sind. Dies ist unter anderem auf die Notwendigkeit einer besseren Finanzberichterstattung, die Anforderungen von Investoren oder Banken sowie auf das wachsende Geschäftsvolumen und die Notwendigkeit zurückzuführen, die Buchhaltungssysteme an komplexere Geschäftsprozesse anzupassen.


Digitalisierung der Buchhaltung und Landesweites E-Rechnungssystem (KSeF) in Polen im Jahr 2026

Eines der wichtigsten und bahnbrechendsten Themen im Bereich der Buchhaltung in Polen im Jahr 2026 ist die Einführung des Nationalen E-Rechnungssystems (KSeF). Dabei handelt es sich um ein zentrales staatliches IT-System, das die obligatorische Ausstellung und den Empfang von strukturierten Rechnungen in elektronischer Form vorsieht. Diese Rechnungen werden über das KSeF versendet und gespeichert, was eine wesentliche Änderung der bisherigen Art und Weise der Dokumentation von Verkäufen und Einkäufen bedeutet.

Gemäß dem aktuellen Zeitplan für die Einführung:

  • ab dem 1. Februar 2026 gilt die Verpflichtung zur Nutzung des KSeF für die größten Steuerzahler, insbesondere für Unternehmen, die die vom Finanzministerium festgelegten Kriterien für einen hohen Umsatz erfüllen,
  • ab dem 1. April 2026 wird das E-Rechnungssystem für alle anderen Unternehmer, einschließlich kleiner und mittlerer Unternehmen, obligatorisch.

In der Praxis bedeutet dies, dass die überwiegende Mehrheit der in Polen tätigen Unternehmen verpflichtet sein wird, ihre Buchhaltungsprozesse und IT-Systeme an die neuen Anforderungen anzupassen. Nach Inkrafttreten der KSeF-Pflicht sollten die vom System erfassten Rechnungen in Form von strukturierten Rechnungen über dieses System ausgestellt werden. Die Ausstellung von Rechnungen außerhalb des KSeF kann als Verstoß gegen die geltenden Vorschriften angesehen werden und organisatorische und steuerliche Konsequenzen sowie das Risiko von Sanktionen nach sich ziehen.

Die Einführung von dem Landesweiten E-Rechnungssystem in Polen erfordert die Integration von Finanz- und Buchhaltungssystemen in die Regierungsplattform, Änderungen im Dokumentenfluss und die Anpassung interner Verfahren wie Rechnungsfreigabe, Dokumentenarchivierung und Finanzberichterstattung. Von besonderer Bedeutung sind die Automatisierung der Buchhaltungsprozesse und die Systematisierung der Daten, da strukturierte Rechnungen streng definierte technische und formale Anforderungen erfüllen müssen.

Für ausländische Unternehmen, die in Polen tätig sind, stellt Landesweites E-Rechungssystem (KSeF) eine zusätzliche Herausforderung dar. Sprachliche Unterschiede, unterschiedliche Standards für die Dokumentation von Transaktionen und mangelnde Kenntnisse der lokalen Vorschriften machen die Unterstützung durch einen erfahrenen Buchhaltungs- und Technologiepartner in diesem Bereich unerlässlich. Eine angemessene Vorbereitung auf KSeF ermöglicht es nicht nur, das Risiko von Fehlern und Betriebsausfällen zu vermeiden, sondern auch die Digitalisierung als Element zur Verbesserung des Finanzmanagements und der Kommunikation mit der Finanzverwaltung zu nutzen.

Langfristig ist das landesweite E-Rechnungssystem Teil eines umfassenderen Prozesses der Digitalisierung der Buchhaltung in Polen, der auf mehr Transparenz, Automatisierung und Standardisierung von Finanzdaten abzielt. Für Unternehmer – insbesondere für international tätige – bedeutet dies die Notwendigkeit, sich an die neuen Gegebenheiten anzupassen, aber auch eine echte Chance für eine effizientere und modernere Buchführung.


Outsourcing der Buchhaltung – eine praktische Lösung für ausländische Unternehmen in Polen

Für viele ausländische Unternehmer, die in Polen tätig sind, ist das Outsourcing der Buchhaltung nicht nur eine bequeme, sondern sogar eine strategische Lösung. Das polnische Rechnungs- und Steuersystem zeichnet sich durch einen hohen Formalisierungsgrad, häufige Gesetzesänderungen und spezifische Berichtspflichten aus, die für Unternehmen, die mit den lokalen Gegebenheiten nicht vertraut sind, eine erhebliche Herausforderung darstellen können. Die Übertragung der Buchhaltung an einen externen Partner minimiert das Risiko von Fehlern, Verzögerungen und Unregelmäßigkeiten und gewährleistet gleichzeitig die vollständige Einhaltung der geltenden Vorschriften.

Outsourcing bietet auch Zugang zu aktuellem Wissen über Gesetzesänderungen, Steuerauslegungen und die Praxis der Verwaltungsbehörden. Dies ist besonders wichtig im Hinblick auf bevorstehende Änderungen wie das obligatorische nationale E-Rechnungssystem (KSeF), neue Berichtspflichten oder die weitere Digitalisierung der Buchhaltungsprozesse. Für ausländische Unternehmen bedeutet dies, dass sie sich auf die Entwicklung ihrer operativen und geschäftlichen Aktivitäten konzentrieren können, ohne ein eigenes Buchhaltungsteam in Polen aufbauen zu müssen.


getsix® unterstützt ausländische Unternehmen in jeder Phase ihrer Präsenz auf dem polnischen Markt – von der Aufnahme der Geschäftstätigkeit und der Einführung einer den polnischen Vorschriften entsprechenden Buchhaltung über die laufende Finanz-, Buchhaltungs- und Steuerbetreuung bis hin zu fortgeschrittenem Management-Reporting und Unterstützung bei Kontakten mit öffentlichen Einrichtungen. Die Dienstleistungen werden in Fremdsprachen erbracht und sind auf die Bedürfnisse internationaler Organisationsstrukturen zugeschnitten.

Ein wichtiger Bestandteil des Angebots von getsix® sind auch moderne digitale Lösungen. getsix® e-Services, darunter die Plattformen Customer Extranet und Customer Invoice and Workflow Portal, ermöglichen den sicheren Austausch von Dokumenten, die Digitalisierung des Rechnungsflusses und der Rechnungsfreigabe sowie die Überwachung des Dokumentenstatus in Echtzeit. Die Automatisierung von Buchhaltungsprozessen – unter anderem in der Umgebung von Microsoft Dynamics 365 Business Central – ermöglicht eine Steigerung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle über Finanzdaten, was für international tätige Unternehmen von besonderer Bedeutung ist.


Buchhaltung in Polen im Jahr 2026 – Zusammenfassung

Das Jahr 2026 wird eine weitere Etappe der Professionalisierung und Digitalisierung der Buchhaltung in Polen sein. Neue Vorschriften, das obligatorische E-Rechnungssystem und die wachsende Bedeutung von IT-Tools machen die Buchhaltung nicht nur zu einer Frage der Kenntnis der Vorschriften, sondern auch der entsprechenden technologischen und organisatorischen Ausstattung. Für ausländische Unternehmer bedeutet dies sowohl neue Verpflichtungen als auch eine echte Chance, ihre Finanzprozesse zu optimieren und die Qualität ihres Managements zu verbessern.

Das Verständnis der lokalen Rechnungslegungsvorschriften, der Steuerstruktur und der bevorstehenden Änderungen – insbesondere im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung und der Digitalisierung – ist für eine sichere, stabile und vorschriftsmäßige Geschäftstätigkeit in Polen von entscheidender Bedeutung. Eine unzureichende Vorbereitung kann zu formellen, steuerlichen und operativen Risiken führen.

Die Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Buchhaltungspartner in Polen ermöglicht es ausländischen Unternehmern, sich auf die Geschäftsentwicklung, die Marktexpansion und die Umsetzung strategischer Ziele zu konzentrieren und Fragen der Buchhaltung, Steuer und Berichterstattung den Spezialisten zu überlassen. In einem sich dynamisch verändernden regulatorischen Umfeld wird professionelle Unterstützung zu einem der Schlüsselelemente für den Erfolg auf dem polnischen Markt. Kontaktieren Sie uns.

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Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
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