“Anti-Krisen-Schutzschild 3.0” – Unterstützung für polnische Unternehmer während der COVID
Wir informieren Sie laufend über aktuelle Regierungsentwürfe, die als „Anti-Krisen-Schutzschilde“ bezeichnet werden. Am 31. März 2020 wurde der Anti-Krisen-Schutzschild 1.0 verabschiedet und er trat noch am selben Tag in Kraft. Am 18. April 2020 trat der Anti-Krisen-Schutzschild 2.0 in Kraft. Am 28. und 29. April wurden weitere Gesetzesentwürfe veröffentlicht, darunter der Entwurf des Gesetzes über Zinszuschüsse für Bankkredite zur Sicherstellung der Liquidität in von den Auswirkungen von COVID-19 betroffenen Unternehmen (sog. „Zuschussgesetz“) und der des Gesetzes zur Änderung einiger Gesetze hinsichtlich der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus. Das letztgenannte Gesetz wurde schließlich am 14. Mai 2020 vom Sejm verabschiedet und dem Präsidenten der Republik Polen zur Unterzeichnung vorgelegt. Das Gesetz trat am 15. Mai 2020 in Kraft. Die Arbeit der Regierung am Zuschussgesetz ist noch nicht abgeschlossen, und zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist nicht bekannt, ob das Gesetz angenommen wird.
Nachstehend finden Sie eine Zusammenfassung der bereits geltenden rechtlichen Lösungen, die kraft der Anti-Krisen-Schutzschilde 1.0 und 2.0 eingeführt wurden, unterteilt in konkrete, aus Ihrer Sicht wesentliche Fragen. Diese Lösungen sind in schwarzer Schrift. Änderungen und Ergänzungen, die mit dem Gesetz zur Änderung einiger Gesetze hinsichtlich der Schutzmaßnahmen im Zusammenhang mit der Ausbreitung des SARS-CoV-2-Virus vom 14. Mai 2020, bezeichnet als „Anti-Krisen-Schutzschild 3.0“, eingeführt wurden, haben wir rot markiert.
SDZLEGAL Schindhelm Team
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