PFR-Subventionen zählen nicht als steuerbare Einnahmen
Finanzielle Subvention, die Steuerzahler im Rahmen des Regierungsprogramms für KMU im Zusammenhang mit der Bekämpfung der Auswirkungen der Pandemie in Polen erhalten, sind keine steuerbaren Einkünfte. Es betrifft die finanziellen Unterstützungen aus dem Polnischen Entwicklungsfonds (PFR), die im Rahmen des Anti-Krisen-Schutzschildes von der Regierung gewährt werden. Dies bestätigte der Direktor des Polnischen BFH in einer individuellen Interpretation vom 29. September 2020, ref. 0013-KDIPT2-3.4011.637.2020.3.MS. Die Subventionen können jedoch als abzugsfähige Kosten anerkannt werden. Auch im Falle einer eventuellen Darlehenstilgung ist es möglich, die Ausgaben als steuerlich abzugsfähig anzuerkennen.
Es sei jedoch darauf hinzuweisen, dass die bloße Tatsache, eine finanzielle Subvention zu erhalten, zwar steuerneutral ist, ihre Rückzahlung jedoch einen spezifischen Vermögensvorteil für den Steuerzahler darstellt und somit als steuerpflichtiges Einkommen ausgewiesen werden muss. Eine solche individuellen Auslegung wurde vom Direktor der Informationsstelle des polnischen Finanzministeriums am 30. Oktober 2020, Akte 0115-KDIT3.4011.434.2020.3.AWO, vertreten.
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