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Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze ab 01. Februar 2022

Vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuersätze ab 01. Februar 2022

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Datum27 Jan 2022

Am 07. Dezember 2021 hat der Europäische Rat für Wirtschaft und Finanzen (ECOFIN), bestehend aus den Wirtschafts- und Finanzministern aller EU-Mitgliedstaaten, eine Änderung der Mehrwertsteuerrichtlinie vorbereitet.

Die neuen Regelungen erlauben es den Mitgliedsstaaten, die Mehrwertsteuersätze für bestimmte Produkte wie Lebensmittel und Kraftstoffe zu senken.


MwSt.-Senkungen

Auf der Grundlage dieser Erkenntnisse verabschiedete das polnische Parlament am 13. Januar 2022 Änderungen des Mehrwertsteuergesetzes [PL], die im Rahmen des so genannten Anti-Inflationsschutzes 2.0 eingeführt wurden und besagen, dass im Zeitraum vom 1. Februar bis zum 31. Juli 2022 die Mehrwertsteuersätze entsprechend gesenkt werden:

Bis zu 0% für:

  • bestimmte Lebensmittel (aufgeführt in den Positionen 1-18 des Anhangs 10 des Mehrwertsteuergesetzes [PL], mit Ausnahme derjenigen, die nach der Polnischen Klassifikation der Waren und Dienstleistungen in die Gruppe der Lebensmitteldienstleistungen (PKWiU 56) eingestuft sind)
  • Produkte zur Verbesserung der Bodeneigenschaften, Wachstumsstimulatoren und Kultursubstrate im Sinne des Gesetzes vom 10. Juli 2007 über Düngemittel und Düngung [PL] (Gesetzblatt 2021, Punkt 76), ausgenommen mineralische Kultursubstrate
  • Düngemittel und Pflanzenschutzmittel, die in der Regel zur Verwendung in der landwirtschaftlichen Produktion bestimmt sind und in Punkt 10 des Anhangs 3 des Mehrwertsteuergesetzes aufgeführt sind,
  • Gartenbauerde, die in Punkt 12 des Anhangs 3 des MwSt.-Gesetzes aufgeführt ist,
  • Erdgas (CN 2711 11 00 oder 2711 21 00).

Bis zu 5% für:

  • elektrische Energie (CN 2716 00 00),
  • Wärmeenergie.

Bis zu 8% für:

  • Ottokraftstoff (CN 2710 12 45 oder 2710 12 49) und Erzeugnisse aus der Mischung mit Biokomponenten, die den in gesonderten Verordnungen festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen
  • Gasöle (CN 2710 19 43 und 2710 20 11) und aus der Mischung dieser Öle mit Biokomponenten hergestellte Erzeugnisse, die den in gesonderten Verordnungen festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen,
  • Biokomponenten, die eigenständige Kraftstoffe darstellen, die den in gesonderten Vorschriften festgelegten Qualitätsanforderungen entsprechen und für Verbrennungsmotoren bestimmt sind – unabhängig vom CN-Code,
  • für Verbrennungsmotoren aus Erdgas (nass) und anderen gasförmigen Kohlenwasserstoffen (CN 2711, ausgenommen CN 2711 11 00 und 2711 21 00) und aliphatischen Kohlenwasserstoffen (CN 2901), verflüssigt.

Pflichten der Verkäufer

Während des Zeitraums, in dem die Änderungen in Kraft sind, sind die Verkäufer verpflichtet, lesbare Informationen über die eingeführte MWSt-Ermäßigung anzubringen – je nach Art des Verkaufs sollten diese an der Kasse im Geschäft angebracht oder zusammen mit der Rechnung (im Falle von Gas und Energie) verschickt werden. Das polnische Finanzministerium wird Vorlagen für solche Informationen im öffentlichen Informationsblatt veröffentlichen.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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Elżbieta Naron

Elżbieta Naron
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
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