Die USt.-Sätze in Polen:
Unabhängig von der Rechtsform, in der in Polen eine Geschäftstätigkeit ausgeübt wird, sind Auslandsinvestoren dazu verpflichtet, USt auf die in Polen erfolgten Verkäufe abzuführen. In Polen beträgt der Normalsatz für die USt. 23%. Davon abweichend gibt es Produkte mit niedrigeren Steuersätzen: 8%, 3% oder sogar 0%. Es gibt sogar einige explizit aufgelistete Waren und Dienstleistungen, die von den polnischen USt.-Gesetzen ausgenommen sind, wie Provisionen auf bestimmte Finanzdienstleistungen, nicht-gewerbliche Vermietung von Wohnungen, (unter bestimmten Bedingungen) die Veräußerung von Gebäuden und Rohbauten sowie der Verkauf eines Unternehmens als Ganzes oder in organisatorisch selbständigen Teilen.
Graphik des USt.-Satzes in Polen
Wenn ein Unternehmen für die USt. in Polen registriert ist, hat es das Recht, die auf in Polen bezahlte Mehrwertsteuer, die den Betrag der in Polen vereinnahmten Umsatzsteuer übersteigt, als Vorsteuer vergütet zu bekommen. Um die Erstattung der Vorsteuer zu beantragen, muss das Unternehmen die entsprechenden Angaben in der monats- oder quartalsweisen USt.-Voranmeldung machen. Die regelmäßige Abgabe von USt.-Voranmeldungen gehört zu den grundlegenden Pflichten aller Betriebe, die für die USt. registriert sind. Obwohl dieses Verfahren bei den Auslandsinvestoren geläufig und gut bekannt ist, nutzen einige von ihnen die Möglichkeit der Auslagerung an Dienstleister wie getsix®, die in diesen Angelegenheiten umfangreiche Erfahrungen gesammelt haben.
According to Polish VAT regulations, companies headquartered outside of Poland are obliged to name a tax representative responsible for tax liabilities.
Ausländische Unternehmen, die – der Definition des USt.-Gesetzes entsprechend – in Polen Waren ausliefern oder Dienstleistungen erbringen, die nicht bereits von einem polnischen Verkäufer versteuert werden, sind in Polen umsatzsteuerpflichtig. Auch wenn die aktuelle Geschäftstätigkeit außerhalb Polens erfolgt, sind diese Unternehmen dazu verpflichtet, sich zu registrieren, Bücher zu führen und ihren Meldepflichten genauso nachzukommen wie polnische Steuerpflichtige.
Falls Umsatzsteuerpflichtige außerhalb der EU ihren Sitz oder den ihrer Muttergesellschaft haben und zur USt.-Registrierung verpflichtet sind wie aktive Steuerpflichtige, wird von ihnen verlangt, einen steuerlichen Vertreter zu benennen. Weitere Informationen:
Umsatzsteuerliche Vertretung für Nicht-EU-Unternehmen
getsix® Buchhaltungsleistungen für USt.-registrierte Unternehmen mit Sitz innerhalb der EU
Darüber hinaus muss ein Unternehmen, sobald es für die USt. registriert worden ist, die jeweils gültigen USt.-Vorschriften einhalten (die Nichteinhaltung kann nach dem polnischen Steuerstrafrecht geahndet werden). Auch wenn ein Unternehmen gar keine oder nur eine geringfügige Geschäftstätigkeit entfaltet, muss es sich für die USt. registrieren, Umsatzsteuervoranmeldungen erstellen und abgeben (monatlich oder quartalsweise), auch wenn es sich dabei um Null-Meldungen handelt.
Bei den Buchführungsleistungen, die wir im Zusammenhang mit dem USt.-Register anbieten, ist die steuerliche Vertretung unserer Mandanten und die Erfüllung ihrer Verpflichtungen bezüglich der Mehrwertsteuer in Polen eingeschlossen.
iese Dienstleistung ist für Unternehmen bestimmt, die ihren Hauptsitz innerhalb der EU haben.
getsix® ist verantwortlich für:
- Verbuchung und Aufbewahrung aller Buchungsdaten und Belege, wie es im USt.-Gesetz vorgeschrieben ist,
- Überwachung der ordnungsgemäßen Durchführung steuerlicher Buch- und Betriebsprüfungen.
Die Bandbreite der getsix®-Dienstleistungen umfasst:
- Aufbewahrung von Unterlagen zur Mehrwertsteuer (USt.),
- Feststellung der USt.,
- Erstellung monatlicher Steuervoranmeldungen VAT-7 für die Umsatzsteuer auf Waren und Dienstleistungen,
- Erstellung quartalsweiser Steuervoranmeldungen VAT-UE,
- im Auftrag von Mandanten Korrespondenz und Kommunikation mit den Finanzämtern,
- Dienstleistungen für USt.-Erstattungen.