Abwicklung von Transaktionen auf Fremdwährungskonten
Um Währungsdifferenzen bei Geldmitteln auf Währungskonten zu bestimmen, ist es erforderlich, die Ein- und Ausgänge der Fremdwährungen zu bewerten. Grundsätzlich nimmt man bei diesen Bewertungen den tatsächlich verwendeten Wechselkurs. Ist dies nicht möglich, verwendet man den durch die Polnische Nationalbank (NBP) veröffentlichten Durchschnittswechselkurs vom letzten Werktag vor dem Tag des Ein- oder Ausgangs der Währung.
Wechselkursdifferenzen bei eigenen Geldmitteln in Fremdwährung entstehen, wenn der Wechselkurs vom Tag des Mittelausgangs vom Währungskonto sich vom Wechselkurs am Tag des Mitteleingangs auf das Währungskonto unterscheidet. Wenn der Wert der ausgehenden Geldmittel höher ist als der Wert dieser Mittel am Tag ihres Erhalts oder Erwerbs, entstehen positive Wechselkursdifferenzen. Wenn aber der Wert der ausgehenden Geldmittel niedriger ist als ihr Wert am Tag ihres Erhalts oder Erwerbs, gibt es negative Wechselkursdifferenzen (Art. 24c Abs. 2 Pkt. 3 und Abs. 3 Pkt. 3 des Einkommensteuergesetzes sowie Art. 15a Abs. 2 Pkt. 3 und Abs. 3 Pkt. 3 des Körperschaftsteuergesetzes).
Positive Wechselkursdifferenzen erhöhen das Einkommen, negative Wechselkursdifferenzen erhöhen die Kosten.
Der Steuerzahler bestimmt die Reihenfolge der Bewertung der Fremdwährungsmittel gemäß einer der in der Rechnungslegung verwendeten Methoden, d.h. der FIFO (First In – First Out), LIFO (Last In – First Out) oder nach gewichteten (durchschnittlichen) Kursen. Man kann eine gewählte Methode im laufenden Steuerjahr nicht ändern (Art. 24c Abs. 8 des Einkommensteuergesetzes sowie Art. 15a Abs. 8 des Körperschaftsteuergesetzes).
Ein- und Auszahlungen in die Währungskasse
Wenn die Fremdwährung innerhalb des Unternehmens bewegt wird, z.B. zwischen dem Währungskonto und der Währungskasse, dann ändert sich weder die Menge noch der Wert der Fremdwährung. Verändert wird lediglich der Aufbewahrungsort. Wird die Fremdwährung innerhalb des Unternehmens bewegt, gibt es keine Wechselkursdifferenzen.
Kauf und Verkauf von Währungen
Kauft oder verkauft ein Unternehmer Fremdwährung in einer Bank oder Wechselstube, dann nimmt man zur Bestimmung der Wechselkursdifferenzen den tatsächlich verwendeten Wechselkurs, also den Kurs der Bank oder Wechselstube.
Bei Einzahlungen von in einer Bank oder in einer Wechselstube gekaufter Fremdwährung auf ein Fremdwährungskonto, wird diese nach dem Verkaufskurs der Bank (der Wechselstube) bewertet. Zur Bewertung von Währungsausgängen vom Fremdwährungskonto, die im Zusammenhang mit dem Umtausch dieser Währungen in polnische Zloty (PLN) in einer Bank (Wechselstube) stehen , sollte man den Einkaufskurs der Bank (Wechselstube) anwenden.
Zahlung von Forderungen und Verbindlichkeiten
Wenn eine Forderung von einem Geschäftspartner auf das Fremdwährungskonto in Fremdwährung eingeht oder wen von diesem Konto eine Verbindlichkeit gegenüber einem Geschäftspartner bezahlt wird, dann kann man zur Bewertung des Ein- oder Ausgangs den tatsächlichen Wechselkurs verwenden. Es ist nämlich nicht zu einem tatsächlichen Währungsumtausch gekommen. In einer solchen Situation sollte der Unternehmer den durch die NBP veröffentlichten Durchschnittskurs des letzten Werktages vor dem Ein- oder Ausgang der Währung verwenden.
(Quelle: Gazeta Podatkowa vom 12.06.2014, Seite 5)