Erstellung von Jahresabschlüssen für die Nationalbank
Abgesehen von der Erstellung von Jahresabschlüssen verpflichtet das polnische Recht ausgewählte Einheiten zu zusätzlichen Berichtspflichten, insbesondere müssen Berichte bei der Polnischen Nationalbank (NBP) eingereicht werden.
Dieses PDF erklärt alles auf Englisch.
Die meisten Informationen finden Sie hier auf Polnisch, einige auch auf Englisch. Eingeschränkte Informationen sind hier auf Englisch zu finden.
Informationen über die Meldung an das Statistische Zentralamt: www.stat.gov.pl
Weitere Informationen zu den Buchführungsvorschriften finden Sie hier.