Abrechnung von Steuern
Wenn Sie planen, in Polen zu arbeiten, oder ein Unternehmen zu gründen, werden Sie wahrscheinlich Fragen zu Steuern haben. getsix® hilft Ihnen dabei. Generell sind alle Einwohner Polens verpflichtet, Einkommenssteuer im Land zu zahlen. Expatriates, die ihr persönliches und wirtschaftliches Interesse in Polen haben, oder sich dort mehr als 183 Tage im Jahr aufhalten, gelten als Steueransässige.
Andererseits müssen Expatriates, die nicht in Polen ansässig sind, nur die im Land erzielten Einnahmen versteuern.
getsix® bietet Ihnen als Teil unseres umfassenden Dienstleistungsangebots die nötige Erfahrung und Kompetenz, um Sie zu beraten, und Ihre steuerlichen Anforderungen an das polnische Finanzamt zu erfüllen.
Die Unternehmer ihrerseits müssen ihre Steuerzahlung in Form von monatlichen oder vierteljährlichen Vorschüssen selbst begleichen. Kleinunternehmen und Existenzgründer sind verpflichtet, die Steuer jedes Trimester zu zahlen.
Die „Jahressteuererklärung“ muss spätestens am 30. April des Folgejahres eingereicht werden. Die Steuerschuld kann dann entweder in bar beim Finanzamt oder per Banküberweisung erfolgen.
Steuerjahr
Es können Zahlungen oder ein Zahlungsaufschub beantragt werden. Das Steuerjahr besteht in der Regel aus 12 aufeinanderfolgenden Monaten und entspricht in der Regel dem Kalenderjahr. Bei der Gründung kann ein Unternehmen sein erstes Jahr auf bis zu 18 Monate verlängern, wenn es in der zweiten Hälfte des laufenden Kalenderjahres gegründet wurde und das Kalenderjahr als Steuerjahr gewählt hat. Es steht einem Unternehmen frei, sein Steuerjahr zu berechnen, indem es einen anderen 12-Monats-Zeitraum wählt.
Eine solche Änderung muss dem zuständigen Finanzamt mitgeteilt werden. Wenn ein Unternehmen sein Steuerjahr ändert, darf das erste Steuerjahr nach der Änderung nicht kürzer als 12 oder länger als 23 aufeinanderfolgende Monate sein.
Gruppen von Unternehmen
Steuerliche Konsolidierung
Für Zwecke der Körperschaftsteuer kann eine „steuerliche Kapitalgruppe“ gebildet werden. Das steuerpflichtige Einkommen der Gruppe wird berechnet, indem die Einkommen und Verluste aller Unternehmen, die die Gruppe bilden, zusammengefasst werden.
Eine steuerliche Kapitalgruppe kann nur von Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder Aktiengesellschaften mit Sitz in Polen und unter bestimmten, im Körperschaftsteuergesetz festgelegten Bedingungen gebildet werden. Diese Bedingungen müssen während der gesamten Dauer des Bestehens der Gruppe kontinuierlich erfüllt werden. Ein Verstoß gegen eine dieser Anforderungen führt zur Beendigung der Eigenschaft der Gruppe als Steuerzahler, und zu potenziellen Steuerpflichten auf der Ebene der Gruppenmitglieder.
Da die Steuerbehörden bis zu sechs Jahre Zeit haben, die Steuerpflichtigen zu überprüfen, könnten sie die steuerliche Situation der Unternehmen, die die Gruppe bilden, rückwirkend anfechten.
Gruppenverluste
Eine steuerliche Kapitalgruppe kann keine steuerlichen Verluste nutzen, die von Gruppenmitgliedern vor der Bildung der Gruppe erlitten wurden. Von der Gruppe erlittene steuerliche Verluste können von ihren Mitgliedern nicht mit ihren steuerlichen Gewinnen verrechnet werden, wenn die Gruppe nicht mehr besteht.
Steuererklärungen und Zahlungen
Bis zum Ende des dritten Monats des folgenden Steuerjahres ist eine jährliche Steuererklärung abzugeben und die fällige Steuer zu entrichten. In den meisten Fällen sind monatliche Vorauszahlungen zu leisten; eine monatliche Verpflichtung zur Abgabe der Steuererklärung unter der Steuervorauszahlung besteht jedoch nicht. Unter bestimmten Umständen kann ein Unternehmen in den Genuss eines vereinfachten Vorauszahlungsverfahrens kommen.