Finanzbuchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen

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Verwaltung des Personalwesens

Unsere Dienstleistungen sind in erster Linie gerichtet an:

  • Arbeitgeber
  • Ausländische Staatsangehörige, die in Polen Arbeitstätig sind / Dienstleistungen erbringen
  • Polnische Staatsangehörige, die entsandt werden, um außerhalb Polens zu arbeiten
  • Unternehmensführung und Aufsichtsratsmitglieder sowie Geschäftsführer
  • Personen, die Einkünfte aus Urheberrechten, Patenten und Erfindungen erhalten
  • Teilhaber und Gesellschafter von Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Privatpersonen / Einzelpersonen, die Geschäftstätigkeiten durchführen

Unser Team

Unser Team für Personalwesen umfasst Fachleute mit umfassenden Kenntnissen und Erfahrungen in den Bereichen der persönlichen Einkommensbesteuerung und der Sozialversicherung, Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigungsverfahren, internationaler Einsatz sowie Personalwesen-Beratung. Unser Fachwissen über polnischen Vorschriften sowie die ständige Beobachtung möglicher Änderungen im Steuerrecht und in der Sozialversicherung, ermöglichen es uns, unseren Kunden eine umfassende Beratung bei der Lösung von Problemen bei der Begegnung polnischer und ausländische Unternehmen anzubieten.


Umfang unserer Leistungen in Zusammenarbeit mit unseren Steuer- und Rechtsberatungs-Dienstleistungen

Steuerberatung

  • Steueroptimierung in der Beschäftigungsstruktur für polnische und ausländische Mitarbeiter, darunter kreative Mitarbeiter (Fachleute, Programmierer, Analysten, Konstrukteure, Mitarbeiter von Forschungsinstituten usw.)
  • Steuerberatung für Spitzenverdiener zur internationalen Steueroptimierung
  • Steueroptimierung für Vorstandsmitglieder und Führungskräfte
  • Beratung in Bezug auf die Besteuerung der Vergütung und Zusatzleistungen
  • Besteuerung der Einkünfte aus dem Verkauf von Anteilen / Unternehmen
  • Spezialisierte Dienste für deutschsprachige Kunden (German Desk) und englischsprachige Kunden (English Desk)

Steuer-Compliance

  • Beratung über die Verpflichtungen des Steuerzahlers und die des Arbeitgebers
  • Vorbereitung des monatlichen und jährlichen Steuerabgleichs
  • Unterstützung bei der Steuerzahlung auf die entsprechenden Bankkonten der polnischen Steuerbehörde
  • Anforderung der Steuer-Identifikationsnummer (NIP) und Aktualisierung von Daten bei Änderungen
  • Stellvertretung des Kunden in Verwaltungsverfahren vor der polnischen Steuerverwaltung (Polnisch Steuerbehörde und Finanzverwaltung, Finanzministerium)
  • Koordination der Steuerverrechnung zwischen Gastland und Heimatland

Sozialversicherungsberatung

  • Optimierung der Engagement-Strukturen im Rahmen der Belastungen bei der Sozialversicherung und der Krankenversicherung
  • Beratung in Bezug auf die Sozialversicherung, Krankenversicherungsauswirkungen bei spezifischer Vergütung und Sozialleistungen
  • Beratung in Bezug auf die Sozialversicherungsauswirkungen verschiedener Rechtstitel, unter denen Vergütung gezahlt wird

Sozialversicherung – Auslandsüberweisungen der Mitarbeiter

  • Planung effizienter Lösungen bei der Entsendung von Mitarbeitern Angesichts der Sozialversicherungsvorschriften, einschließlich der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates, Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates sowie bilaterale Vereinbarungen, die von Polen abgeschlossen worden sind
  • Vorbereitung der Anträge für Bescheinigungen darüber, dass beruflich ins Ausland entsandte Personen innerhalb der Europäischen Union und den Ländern, mit denen Polen bilaterale Abkommen geschlossenen hat, dem Sozialversicherungssystem eines Landes unterliegen (z.B. Formulare A1, E 101, PL / USA 1)
  • Vorbereitung des Antrags für die europäischen Bescheinigung über die Möglichkeit, die Vorteile der staatlichen Krankenversicherung in einem Gastland in Anspruch nehmen zu können
  • Vorbereitung der Vereinbarungen zur Übernahmeverpflichtung von Sozialversicherung und Krankenversicherungsbeiträge für nicht-polnischer Mitarbeiter, gemäß der entsprechenden Vorschriften
  • Vorbereitung zur Berechnung der Sozial- und Krankenversicherungsbeiträge sowie die Vorbereitung und Einreichung der Eintrags- und Abstimmungsdokumente für entsandte Mitarbeiter nach Polen bei den entsprechenden polnischen Behörden, wobei die Sozial- und Krankenversicherung in Polen obligatorisch sind
  • Vorbereitung von Anmeldeunterlagen für die freiwilligen Rentenversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung
  • Vereinbarungen mit dem Nationalen Gesundheitsfond (Narodowy Fundusz Zdrowia) zum freiwilligen Krankenversicherungsbeitritt im Namen des Versicherten
  • Vertretung des Kunden bei Verwaltungsverfahren vor der Sozialversicherungsbehörde (Zakład Ubezpieczeń Społecznych)
  • Antragsvorbereitung für die Sozialversicherungsbehörde (Zakład Ubezpieczeń Społecznych) zum schriftlichen Erhalt der Anwendungsbereiche der Sozialversicherungsverordnung
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/ Unsere Publikationen

HR und Personalabrechnung in Polen - Sozialversicherung

Wir empfehlen Ihnen, unsere Broschüre zu lesen. Neben finden Sie einen Auszug aus dieser Broschüre: HR und Personalabrechnung in Polen - Sozialversicherung. Wir aktualisieren diese Broschüren jedes Jahr, um sicherzustellen, dass Sie Zugang zu den aktuellsten Informationen haben.