Ab dem 1. April 2025 müssen im Nationalen Gerichtsregister in Polen eingetragene Unternehmen über eine elektronische Zustelladresse verfügen
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Datum24 März 2025
Ab dem 1. April 2025 sind alle Unternehmen, die vor dem 1. Januar 2025 im Nationalen Gerichtsregister in Polen (KRS) eingetragen wurden, gesetzlich verpflichtet, eine aktive elektronische Zustelladresse zu besitzen....
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