Streichung aus dem Register bei 6 Monaten ohne geschäftliche Aktivität
Unternehmen, die mindestens für den Zeitraum von einem halben Jahr ihre geschäftliche Tätigkeit ruhen lassen oder unterbrechen, müssen damit rechnen, dass sie aus dem Register der umsatzsteuerpflichtigen Steuerzahler gestrichen werden. Dieselbe Regelung gilt im neuen Jahr auch für Umsatzsteuerpflichtige, die für sechs Monate nicht ihrer gesetzlichen Pflicht zur Abgabe einer Umsatzsteuererklärung nachgekommen sind, keinen Einkauf oder Verkauf von Waren und Dienstleistungen ausgewiesen haben oder Rechnungen für in Wirklichkeit nicht getätigte Transaktionen ausgestellt haben.
Eine Streichung aus dem Register kann auch vorgenommen werden, wenn der Verdacht besteht, dass das jeweilige Unternehmen in ein Steuerbetrugsverfahren verwickelt ist.
Quelle: „Wirtschafts-Markt Polen“, Ausgabe 238