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“Null-Einkommensteuer – Erleichterung für junge Menschen unter 26

“Null-Einkommensteuer“ vs. Dienstleistungsverträge mit Übertragung des Urheberrechts

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Datum27 Apr. 2021

Dienstleistungsverträge, die mit Personen unter 26 Jahren abgeschlossen werden, sind eine beliebte Form der Zusammenarbeit aufgrund der Steuerbefreiung nach Art. 21 Abs. 1 Punkt 148 des Einkommensteuergesetzes (die so genannte Null-Einkommensteuer – Erleichterung für junge Menschen unter 26).

Bei der Durchführung eines Dienstleistungsvertrages können Werke im Sinne des Urheberrechtsgesetzes entstehen. Daher wenden die Vertragsparteien die Bestimmungen an, die die Übertragung des Urheberrechts an den aufgrund, während oder im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrages geschaffenen Werken durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber regeln.

In der neuesten Auslegung, die Auftragnehmer betrifft, die das 26. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und Einkommen aus wirtschaftlichen Rechten beziehen (Auslegung Nr.: 0115-KDIT2.4011.836.2020.1.MM), stellte der Direktor der nationalen Steuerinformationsbehörde fest, dass die Klassifizierung zu einer bestimmten Einnahmequelle durch den Inhalt eines bestimmten Vertrages und nicht durch die Form des Rechtsverhältnisses (Werkvertrag oder Dienstleistungsvertrag) bestimmt wird. Wenn die im Vertrag festgelegte Vergütung als Gegenleistung für die Übertragung der Urheberrechte dient, dann handelt es sich um Urhebervergütungen. Die von der Steuerbehörde vorgenommene Einstufung des Dienstleistungsvertrages mit der Übertragung der Urheberrechte zur Einnahmequelle ‚wirtschaftliche Rechte‘ bewirkt, dass die vom Auftragnehmer erhaltene Vergütung nicht von der Einkommensteuer befreit ist. Der Auftraggeber muss also nach allgemeinen Grundsätzen Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer einbehalten.

Unsere Abteilung HR und Personalabrechnung bietet eine Reihe von professionellen Dienstleistungen im Bereich HR und Personalabrechnung an. Unsere Spezialisten für HR und Personalabrechnung sorgen dafür, dass die Gehälter Ihrer Mitarbeiter vorschriftsmäßig berechnet werden. Wir sind immer auf dem Laufenden mit Updates und Änderungen in der Gesetzgebung.

Falls Sie noch weitere Fragen zum Thema HR & Personalabrechnung haben sollten oder weitere Informationen benötigen, bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Kontaktperson, die Ihre Anfrage gerne an die entsprechende Abteilung weiterleiten wird:

Abteilung HR und Personalabrechnung

Anna Urban-Kicka

Anna Urban-Kicka
Abteilungsleiter Personalwesen
und Lohnbuchhaltung
getsix Gruppe
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