Finanzbuchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen

rss iconRSS
plende

News

/

Frist für die Einreichung von Informationen durch Immobiliengesellschaften und ihre Partner

Frist für die Einreichung von Informationen durch Immobiliengesellschaften und ihre Partner

/
Datum07 Mrz 2023

TaxA Group

Wir möchten Sie an die bevorstehende Frist für die Übermittlung bestimmter Informationen über Immobiliengesellschaften für das Jahr 2022 an die zuständigen Steuerbehörden erinnern (für die meisten Steuerzahler ist die Frist der 31. März 2023).

Die zur Vorlage der Informationen verpflichteten Personen sind Immobiliengesellschaften und PIT/CIT-Steuerzahler, die (direkt oder indirekt) an einer Immobiliengesellschaft beteiligt sind:

  • Anteile (Aktien), die mindestens 5 % der Stimmrechte an der Gesellschaft verleihen, oder
  • ein Kumulation von Rechten und Pflichten, das mindestens 5 % des Rechts auf Beteiligung am Gewinn einer Gesellschaft, die keine juristische Person ist, verleiht, oder
  • mindestens 5 % der Gesamtzahl der Beteiligungstitel oder Rechte ähnlicher Art entspricht.

Wir weisen darauf hin, dass Immobiliengesellschaften, vereinfacht ausgedrückt, Unternehmen sind, bei denen mehr als die Hälfte des Vermögens aus Immobilien besteht, und deren Gesamtwert 10 Mio. PLN übersteigt. Wenn das Unternehmen seit mehr als einem Jahr tätig ist, müssen zusätzlich zu den oben genannten Bedingungen mindestens 60 Prozent der Einnahmen aus Immobilien stammen, z. B. aus Vermietung, Untervermietung, Verpachtung, Untermiete, Leasing, Eigentumsübertragung, deren Gegenstand Immobilien oder Rechte an Immobilien sind (für eine detaillierte Definition siehe Artikel 4a Punkt 35 des Körperschaftsteuergesetzes und Artikel 5a Punkt 49 des Einkommenssteuergesetzes). Wir möchten Sie auch daran erinnern, dass Unternehmen, die im Bereich der Immobilienentwicklung tätig sind, als Immobiliengesellschaften angesehen werden können.

Gleichzeitig möchten wir Sie darauf hinweisen, dass gemäß der allgemeinen Auslegung des Finanzministers vom 28. Februar 2023, Nr. Dd5.8203.7.2022, die fragliche Informationspflicht sowohl für Unternehmen gilt, die in Polen steuerlich ansässig sind, als auch für Unternehmen, die nicht in Polen steuerlich ansässig sind, d.h. Unternehmen ohne Wohnsitz, Sitz oder Geschäftsleitung auf polnischem Staatsgebiet. Der Finanzminister hat auch darauf hingewiesen, dass für Steuerpflichtige, die Rechte an einer Immobiliengesellschaft halten, die Informationspflicht unabhängig davon besteht, ob aus dieser Beteiligung in irgendeiner Weise Einkünfte (Erträge) erzielt wurden.

Wir möchten darauf hinweisen, dass die Bestimmungen zur Definition einer Immobiliengesellschaft sowie die fragliche Informationspflicht gewisse Zweifel aufkommen lassen können, und es daher im Einzelfall notwendig sein kann, eine eingehende Analyse und Überprüfung bestimmter Quellendaten vorzunehmen.


Quelle: Artikel erstellt von unserem Kooperationspartner TaxAGroup
TaxA Group

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.