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Novellierung des Urheberrechtsgesetzes mit der Unterschrift des Präsidenten

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Datum27 Sep 2024

Am 14. August unterzeichnete Präsident Andrzej Duda eine wichtige Novellierung des Urheberrechtsgesetzes, die die größten Änderungen in diesem Bereich seit 30 Jahren mit sich bringt. Diese Änderungen passen das polnische Rechtssystem an die aktuellen Herausforderungen des Medien-, Kunst- und Kulturmarktes an und setzen EU-Richtlinien zum Urheberrecht und zur digitalen Nutzung von Inhalten um.

Die Novelle gewährt Urhebern und Künstlern audiovisueller, literarischer, journalistischer, wissenschaftlicher, musikalischer sowie gesprochener Werke das Recht auf eine angemessene Vergütung für die Veröffentlichung ihrer Werke und Aufführungen im Internet. Darüber hinaus ermöglicht sie ihnen die Verhandlung von Vergütungssätzen.


Umsetzung der EU-Richtlinien

Ziel der Novellierung ist es, die nationalen Vorschriften mit den Richtlinien des Europäischen Parlaments und des Rates (EU) vom 17. April 2019 in Einklang zu bringen:

  • Richtlinie 2019/789, bekannt als „Satelliten- und Kabelrichtlinie (SATCAB II)“, die eine größere Verbreitung von Fernseh- und Radioprogrammen aus anderen EU-Mitgliedstaaten ermöglicht.
  • Richtlinie 2019/790, bekannt als „Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt (DSM)“, die auf die Herausforderungen der Digitalisierung reagiert, indem sie neue Formen der erlaubten Nutzung von Werken, verwandten Schutzrechten und Datenbanken einführt und bereits bestehende Regelungen im EU-Recht anpasst.

Um die polnischen Vorschriften an die EU-Richtlinien anzupassen, wurden die folgenden Rechtsakte geändert:

  • Das Gesetz vom 4. Februar 1994 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte,
  • Das Gesetz vom 15. Juni 2018 über die kollektive Verwaltung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten,
  • Das Gesetz vom 27. Juli 2001 über den Schutz von Datenbanken.

Das neue Urheberrecht tritt einen Monat nach der Veröffentlichung im Gesetzblatt in Kraft. Eine Ausnahme bildet Artikel 1, Punkt 21, der sechs Monate nach dem Datum der Veröffentlichung in Kraft treten wird.


Die wichtigsten Änderungen des Gesetzes

Tantiemen für Urheber und Künstler

Eine der wichtigsten Änderungen ist die Einführung neuer, unveräußerlicher Rechte für Urheber und Künstler auf eine angemessene Vergütung für die Veröffentlichung ihrer Werke im Internet. Dies betrifft sowohl audiovisuelle Werke als auch künstlerische Darbietungen in Form von Video-on-Demand (VOD) oder Musik auf Abruf. Diese Regelungen ermöglichen es Künstlern, Tantiemen für die digitale Nutzung ihrer Werke zu erhalten, was eine wesentliche Unterstützung für ihre Arbeit darstellt.

Die Auszahlung der Vergütungen erfolgt über kollektive Verwertungsgesellschaften, die für audiovisuelle Werke verantwortlich sind, sowie über unabhängige Verwaltungsstellen oder direkt an die Künstler im Falle anderer Werkarten.

Vergütung für Presseverleger

Die Novellierung berücksichtigt auch die Interessen von Presseverlegern, die seit Langem für eine faire Vergütung für die Nutzung ihrer Inhalte durch digitale Plattformen kämpfen. In Zusammenarbeit mit Vertretern des Justizministeriums und des Amts für elektronische Kommunikation (UKE) wurde ein Verhandlungsmechanismus zur Festlegung der Vergütungshöhen eingeführt.

Neben den oben genannten Änderungen führt das Gesetz auch eine Reihe weiterer Regelungen ein, darunter:

  • Lizenzen für Online-Dienste: Erleichterungen bei der Erlangung von Lizenzen für die Nutzung von Werken und verwandten Schutzrechten in zusätzlichen Online-Diensten, die von Rundfunk- und Fernsehsendern angeboten werden.
  • Weiterveröffentlichung von Werken: Vereinheitlichte Lizenzierungsregeln für die Weiterverbreitung von Werken, unabhängig von der verwendeten Technologie.
  • Haftung digitaler Plattformen: Digitale Plattformen werden verpflichtet, Lizenzen zu erwerben oder Inhalte auf Urheberrechtsverletzungen zu überprüfen, was eine wichtige Änderung hinsichtlich ihrer Verantwortung für nutzergenerierte Inhalte darstellt.
  • Nicht-kommerziell verfügbare Werke: Erleichterungen bei der Nutzung von Werken, die nicht im Handel erhältlich sind, sich aber in Sammlungen von Einrichtungen des kulturellen Erbes befinden.
  • Transparenz der Informationen: Urheber und Künstler erhalten das Recht auf regelmäßige Informationen darüber, wie ihre Werke genutzt werden und welche Einnahmen daraus erzielt werden.

Zusammenfassung

Die Novellierung des Urheberrechtsgesetzes ist ein wichtiger Schritt zur Anpassung der polnischen Rechtsordnung an die Anforderungen des digitalen Zeitalters. Urheber und Künstler erhalten einen besseren rechtlichen Schutz und eine angemessene Vergütung für ihre Arbeit im Internet, was im Zeitalter der Digitalisierung von Inhalten von entscheidender Bedeutung ist. Ohne Zweifel ist dies ein wichtiger Schritt in Richtung einer gerechteren Aufteilung der Einnahmen aus der Nutzung digitaler Inhalte.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

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Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
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