Finanzbuchhaltungsdienstleistungen für Unternehmen

rss iconRSS
plende

News

/ Rechnungswesen und Buchhaltung in Polen

Bilanzierungsrichtlinie im Unternehmen in Polen – was ist das, wie wird sie erstellt und warum ist sie wichtig?

Bilanzierungsrichtlinie im Unternehmen in Polen – was ist das, wie wird sie erstellt und warum ist sie wichtig?

/
Datum14 Juli 2025

Die Bilanzierungsrichtlinie ist nicht nur eine formale Anforderung. Sie ist das Fundament, auf dem die gesamte Finanzberichterstattung eines Unternehmens basiert. Eine klar definierte und konsequent angewandte Bilanzierungsrichtlinie erhöht die Transparenz, unterstützt die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften und stärkt das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern und Finanzinstitutionen.


Was ist eine Bilanzierungsrichtlinie? Definition und Grundprinzipien

Die Bilanzierungsrichtlinie ist ein internes Dokument eines Unternehmens, das die angenommenen Grundsätze, Methoden und Verfahren für die Buchführung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen festlegt. In der Praxis dient sie als umfassende Anleitung für das Finanzinformationsmanagement im Unternehmen – sie gibt vor, wie wirtschaftliche Vorgänge gemäß den geltenden Vorschriften erfasst, bewertet und dargestellt werden sollen.

Eine effektiv ausgearbeitete Bilanzierungsrichtlinie basiert auf drei zentralen Säulen:

  • Kohärenz – konsequente Anwendung der einmal angenommenen Bilanzierungsgrundsätze in den folgenden Berichtsperioden,
  • Transparenz – eindeutige, klare Formulierungen, die das Risiko unterschiedlicher Auslegungen minimieren,
  • Einhaltung gesetzlicher Vorschriften – insbesondere des polnischen Rechnungslegungsgesetzes (Ustawa o rachunkowości) sowie – je nach Unternehmensform – der nationalen oder internationalen Rechnungslegungsstandards.

Die drei Saeulen der Bilanzierungsrichtlinie


Regelungen und gesetzliche Verpflichtungen in Bezug auf die Bilanzierungsrichtlinie

Die grundlegende Quelle für die Vorschriften zur Rechnungslegung in Polen ist das polnische Rechnungslegungsgesetz vom 29. September 1994. Gemäß Art. 10 dieses Gesetzes ist jede Einheit, die Bücher führt, verpflichtet, eine Dokumentation mit den angenommenen Rechnungslegungsgrundsätzen (Rechnungslegungsmethoden) zu erstellen und umzusetzen.

Wer ist zur Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie verpflichtet?

Die Pflicht zur Erstellung der Bilanzierungsrichtlinie gilt für Einheiten, die nach dem Rechnungslegungsgesetz zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Dies betrifft insbesondere:

  • Handelsgesellschaften – sowohl Personengesellschaften als auch Kapitalgesellschaften (einschließlich Gesellschaften in Gründung),
  • Zivilrechtliche Gesellschaften – mit Ausnahme derjenigen, die gemäß Artikel 2 des Gesetzes ausgenommen sind,
  • Andere juristische Personen – mit Ausnahme des Staatsschatzes und der Polnischen Nationalbank,
  • Einzelunternehmer sowie zivilrechtliche, offene und Partnerschaftsgesellschaften, wenn ihre Nettoerlöse im Vorjahr den Gegenwert von 2.000.000 EUR in PLN überschritten haben,
  • Einheiten, die im Finanzsektor tätig sind – z. B. Banken, Investmentfonds, Versicherungsunternehmen, Rentenfonds – unabhängig von der Höhe ihrer Einnahmen,
  • Bestimmte nicht rechtsfähige Einheiten, sofern sie nach dem Rechnungslegungsgesetz zur Führung von Büchern verpflichtet sind.

Sind Sie sich nicht sicher, ob Ihr Unternehmen zur Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie verpflichtet ist? Kontaktieren Sie Ihre Steuerberatung oder Ihr Buchhaltungsbüro.


Welche Elemente sollte eine Bilanzierungsrichtlinie enthalten?

Die Bilanzierungsrichtlinie sollte die Besonderheiten der Geschäftstätigkeit des Unternehmens widerspiegeln, jedoch gibt es gemäß dem Rechnungslegungsgesetz eine Reihe von Schlüsselelementen, die in jedem solchen Dokument enthalten sein sollten. Ihre korrekte Festlegung gewährleistet die Konsistenz der Finanzdaten und die Einhaltung der Rechnungslegungsstandards.

Formale Elemente

  • Feststellung des Geschäftsjahres und der angenommenen Berichtszeiträume,
  • Beschreibung des Systems zur Sicherung der Buchhaltungsdaten – Schutzmaßnahmen gegen Datenverlust, unbefugten Zugriff oder Datenverfälschung,
  • Verzeichnis der von der Einheit geführten Bücher und Beschreibung des Datenverarbeitungssystems – einschließlich der Struktur des Kontenplans und der Verknüpfung mit dem Finanz- und Rechnungswesen.

Grundsätze zur Erfassung und Bewertung

  • Methoden zur Bewertung von Vermögenswerten und Verbindlichkeiten, z. B.:
    • Bewertung von Vorräten (z. B. Anschaffungskosten, FIFO, gewogener Durchschnitt),
    • Grundsätze für die Ermittlung der Anfangs- und Neubewertungswerte von Sachanlagen
  • Abschreibungsmethoden und -sätze für Sachanlagen und immaterielle Vermögenswerte,
  • Grundsätze für Ermittlung des Finanzergebnisses, inkl. Periodenabgrenzung und Matching-Prinzip,
  • Grundsätze für Erfassung von Erlösen und Aufwendungen – z. B. Abrechnung von Einzelleistungen und langfristigen Dienstleistungen,
  • Bewertung und Abrechnung von Fremdwährungstransaktionen – inkl. der bei Umrechnung und Bilanzbewertung verwendeten Wechselkurse.

Grundsätze zur Erfassung und Bewertung

Die Bilanzierungsrichtlinie sollte nicht nur gesetzeskonform, sondern auch praxisnah sein – d. h. an die tatsächlichen Bedürfnisse und den Umfang der Geschäftstätigkeit des Unternehmens angepasst sein.


Wer erstellt die Bilanzierungsrichtlinie?

Für die Erstellung und Umsetzung der Bilanzierungsrichtlinie ist formal der Leiter der Einheit verantwortlich – die Person oder das Organ, die bzw. das Unternehmen leitet. Bei Kapitalgesellschaften ist dies in der Regel der Vorstand, bei Personengesellschaften die geschäftsführenden Gesellschafter, bei Stiftungen oder Vereinen der Vorstand oder ein anderes Leitungsorgan.

  • Buchhaltungsbüro,
  • Hauptbuchhalter,
  • Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer,
  • oder durch die interne Finanzbuchhaltungsabteilung des Unternehmens.

Wann muss die Bilanzierungsrichtlinie erstellt werden?

Die Bilanzierungsrichtlinie muss vor Beginn der Buchführung erstellt werden, d. h.:

  • zu Beginn der Geschäftstätigkeit, wenn das Unternehmen sofort der Pflicht zur vollständigen Buchführung unterliegt,
  • bei Änderung der Rechtsform (z. B. von einem Einzelunternehmen in eine GmbH),
  • nach Überschreiten der Einnahmenschwelle, die zum Übergang von der vereinfachten zur doppelten Buchführung verpflichtet,
  • vor Beginn eines neuen Geschäftsjahres – sofern eine Änderung oder Aktualisierung der bisherigen Richtlinie geplant ist.

Wann muss die Bilanzierungsrichtlinie erstellt werden?


Was sind die Folgen einer fehlenden Bilanzierungsrichtlinie?

  • die Buchhaltung kann als unzuverlässig und ungültig anerkannt werden,
  • steuerstrafrechtliche Haftung des Leiters der Einheit (Art. 77 des Gesetzes),
  • Probleme bei der Prüfung der Jahresabschlüsse durch einen Wirtschaftsprüfer,
  • erhöhtes Risiko von Buchungsfehlern und Unstimmigkeiten bei Steuerprüfungen.

Wie wird die Bilanzierungsrichtlinie in einem Unternehmen umgesetzt?

Die Erstellung des Dokuments ist nur der erste Schritt. Damit die Bilanzierungsrichtlinie wirksam ist und die formellen Anforderungen erfüllt, muss sie offiziell und in dokumentierter Form verabschiedet werden.

In Kapitalgesellschaften erfolgt die Umsetzung in der Regel durch einen Beschluss der Geschäftsführung, in dem u. a. folgendes bestätigt wird:

  • die Annahme des Dokuments als verbindlich für die Einheit,
  • das Datum des Inkrafttretens der Bilanzierungsrichtlinie (z. B. mit Beginn des neuen Geschäftsjahres),
  • der Geltungsbereich (z. B. ob sie für die gesamte Kapitalgruppe, ausgewählte Tochtergesellschaften oder neu gegründete Gesellschaften gilt).

Bei einer GmbH oder einer einfachen Aktiengesellschaft (PSA) ist dies in der Regel ein Beschluss des Vorstands. In Personengesellschaften (z. B. offene Handelsgesellschaft, Partnerschaftsgesellschaft, Kommanditgesellschaft) wird die Entscheidung über die Annahme der Bilanzierungsrichtlinie von den für die Führung der Geschäfte der Gesellschaft verantwortlichen Gesellschaftern getroffen – in Form einer Vereinbarung oder eines Beschlusses, je nach der gewählten Geschäftsführungsform.

📌 Das Dokument sollte von den befugten Personen unterzeichnet und als Bestandteil der Buchhaltungsunterlagen aufbewahrt werden – zusammen mit einem gegebenenfalls verabschiedeten Beschluss.


Umfassende Unterstützung von getsix® bei der Umsetzung Ihrer Bilanzierungsrichtlinie

Das Team von getsix® entwickelt nicht nur vollständige Bilanzierungsrichtlinien, die auf die Struktur und das Tätigkeitsprofil Ihres Unternehmens zugeschnitten sind, sondern auch:

  • erstellt Vorlagen für Beschlüsse des Vorstands zur Einführung der Richtlinie,
  • unterstützt bei der praktischen Umsetzung der Bilanzierungsrichtlinie,
  • berät bei Aktualisierungen – z. B. bei Umstrukturierungen, Fusionen oder Änderungen des Kontenplans.

So können unsere Mandanten sicher sein, dass ihre Bilanzierungsrichtlinie nicht nur gesetzeskonform, sondern auch wirksam implementiert und für den täglichen Einsatz bereit ist.

Möchten Sie die Situation Ihres Unternehmens besprechen? Kontaktieren Sie getsix®, um eine individuelle Beratung und Unterstützung bei der Erstellung der erforderlichen Dokumentation zu erhalten.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist zur Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie verpflichtet?

Alle Einheiten, die nach dem polnischen Rechnungslegungsgesetz zur Buchführung verpflichtet sind, müssen eine Bilanzierungsrichtlinie haben. Dies betrifft u. a. Handelsgesellschaften, natürliche Personen, die einen bestimmten Umsatzschwellenwert überschreiten, Einheiten des Finanzsektors sowie Unternehmen, die sich freiwillig für die doppelte Buchführung entschieden haben.

Wer erstellt die Bilanzierungsrichtlinie?

Formell ist das Unternehmen, das zur Buchführung verpflichtet ist, für die Erstellung verantwortlich – für den gesamten Prozess ist der Leiter der Einheit (z. B. die Geschäftsführung, die Gesellschafter) verantwortlich. Das Dokument kann jedoch technisch von einem Buchhaltungsbüro, einem Hauptbuchhalter oder einem Steuerberater ausgearbeitet werden.

Was droht bei Fehlen einer Bilanzierungsrichtlinie?

Das Fehlen einer Bilanzierungsrichtlinie stellt einen Verstoß gegen das Rechnungslegungsgesetz dar und kann schwerwiegende Folgen haben. Dazu gehören unter anderem die Anerkennung der Buchhaltung als unzuverlässig, die strafrechtliche Haftung des Geschäftsführers und Probleme bei der Steuerprüfung oder der Prüfung des Jahresabschlusses durch einen Wirtschaftsprüfer. Außerdem besteht ein erhöhtes Risiko von Fehlern und Unstimmigkeiten in der Finanzbuchhaltung.


Die Bilanzierungsrichtlinie sind eine Reihe von Regeln und Verfahren, die die Art und Weise der Erfassung von Geschäftsvorfällen und der Erstellung von Jahresabschlüssen festlegen. Eine korrekt erstellte und regelmäßig aktualisierte Richtlinie erhöht die Transparenz, minimiert Fehlerquellen und erleichtert die Entscheidungsfindung.

Die Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie ist keine Formalität – sie ist eine strategische Entscheidung, die zur Stabilität und finanziellen Sicherheit eines Unternehmens beiträgt. Sie schafft ein einheitliches Rahmenwerk für die Buchführung, sichert die Einhaltung der geltenden Vorschriften und stärkt die Glaubwürdigkeit gegenüber Geschäftspartnern, Finanzinstitutionen und Aufsichtsbehörden.

Sorgen Sie für finanzielle Sicherheit Ihres Unternehmens.
Das Team von getsix® unterstützt Sie bei der Erstellung einer Bilanzierungsrichtlinie, die den Vorschriften entsprechen und auf die Gegebenheiten Ihres Unternehmens zugeschnitten sind.

Wenn Sie Fragen zu diesem Thema haben, oder zusätzliche Informationen benötigen, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren:

Kontakt »

ABTEILUNG KUNDENBETREUUNG

Elżbieta Naron

ELŻBIETA NARON
Abteilungsleiter Kundenbetreuung
getsix® Gruppe
pl en de

***

Diese Veröffentlichung ist eine unverbindliche Information und dient der allgemeinen Information. Die bereitgestellten Informationen stellen keine Rechts-, Steuer- oder Unternehmensberatung dar, und ersetzen auch keine individuelle Beratung. Trotz sorgfältiger Bearbeitung werden alle Angaben in dieser Veröffentlichung ohne Gewähr für die Richtigkeit, Aktualität und Vollständigkeit der Informationen gemacht. Die Informationen in dieser Veröffentlichung sind nicht als alleinige Handlungsgrundlage geeignet, und können eine konkrete Beratung im Einzelfall nicht ersetzen. Die Haftung der Autoren oder von getsix® ist ausgeschlossen. Wir bitten Sie, sich bei Bedarf für eine verbindliche Beratung direkt an uns zu wenden. Der Inhalt dieser Veröffentlichung ist geistiges Eigentum von getsix® oder seiner Partnerunternehmen und ist urheberrechtlich geschützt. Nutzer dieser Informationen dürfen den Inhalt der Veröffentlichung ausschließlich für eigene Zwecke herunterladen, ausdrucken oder kopieren.