Pauschale für die Nutzung eines Privatwagens für lokale Dienstfahrten als steuerpflichtiges Einkommen (PIT)
Im polnischen Steuersystem gibt es viele Einkommensarten, die der Einkommenssteuer für natürliche Personen unterliegen. Eine dieser Einkommensarten ist die Pauschale, die einem Arbeitnehmer für die Nutzung seines Privatwagens für lokale Dienstfahrten gezahlt wird. Dieses Thema ist sowohl in der Praxis als auch in der Lehre umstritten. Das Urteil des Obersten Verwaltungsgerichts (OVG) vom 13. März 2024, Aktenzeichen II FSK 762/21, klärt den steuerlichen Charakter dieser Leistung, wobei zu beachten ist, dass in der Vergangenheit Urteile des OVG ergangen sind, die eine andere Auffassung vertraten.
Rechtlicher Kontext
Gemäß den Vorschriften des Gesetzes über die Einkommensteuer für natürliche Personen (EST-Gesetz) wird als Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis jede Geldleistung sowie der Wert von Sachleistungen oder deren Äquivalenten angenommen, unabhängig von der Finanzierungsquelle dieser Leistungen. Somit zählen sowohl das Grundgehalt, als auch verschiedene zusätzliche Leistungen im Zusammenhang mit der Arbeit, einschließlich Pauschalen für die Nutzung des Privatwagens für dienstliche Zwecke, zu den Einkünften.
Analyse des OVG-Urteils
In dem Urteil vom 13. März 2024 (Aktenzeichen II FSK 762/21) befasste sich das OVG mit der Frage der Besteuerung der Pauschale, die Arbeitnehmern für die Nutzung ihrer Privatwagen für lokale Dienstfahrten gezahlt wird. Der Fall betraf einen Arbeitnehmer, der regelmäßig sein Privatfahrzeug für dienstliche Pflichten nutzte, und dafür eine feste Pauschale von seinem Arbeitgeber erhielt.
Das OVG bestätigte, dass diese Pauschale Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis darstellt und daher der Einkommensteuer für natürliche Personen unterliegt. Das Gericht wies darauf hin, dass die für die Nutzung des Privatwagens für dienstliche Zwecke gezahlte Pauschale nicht in den Katalog der in Artikel 21 des Einkommenssteuergesetzes festgelegten steuerfreien Leistungen fällt. Die Argumentation des Gerichts beruhte auf mehreren entscheidenden Punkten:
- Charakter der Pauschale: Das OVG betonte, dass die Pauschale eine Vergütung für die Erbringung einer Dienstleistung darstellt, nämlich die Bereitstellung eines Transportmittels für den Arbeitgeber. Sie ist somit eine Form der finanziellen Entschädigung für den Arbeitnehmer für die Nutzung seines eigenen Eigentums, was unmittelbar zur Erhöhung seines Vermögens beiträgt.
- Fehlen einer Steuerbefreiung: Das Gericht stellte fest, dass das Einkommenssteuergesetz Steuerbefreiungen für bestimmte Einkommenskategorien vorsieht, die Pauschale für die Nutzung des Privatwagens für dienstliche Zwecke jedoch nicht ausdrücklich in diesem Katalog aufgeführt ist. Insbesondere ist diese Leistung nicht von der in Artikel 21 Absatz 1 Punkt 23a des Einkommenssteuergesetzes festgelegten Befreiung erfasst, da die Zahlungspflicht des Arbeitgebers nicht unmittelbar aus anderen gesetzlichen Vorschriften hervorgeht. Folglich gibt es keine rechtlichen Grundlagen, um diese Leistung als nicht der Einkommenssteuer unterliegend zu betrachten.
- Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis: Das OVG stellte fest, dass die für die Nutzung des Privatwagens für lokale Dienstfahrten gezahlte Pauschale eng mit dem Arbeitsverhältnis verbunden ist. Es handelt sich um eine zusätzliche Leistung, die der Arbeitnehmer im Rahmen der Erfüllung seiner dienstlichen Pflichten erhält, und die einen finanziellen Vorteil für ihn darstellt.
Konsequenzen des Urteils
Das Urteil des OVG vom 13. März 2024 hat wesentliche Auswirkungen auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zunächst bedeutet es, dass die für die Nutzung des Privatwagens für lokale Dienstfahrten gezahlte Pauschale als Einkommen in der Steuererklärung des Arbeitnehmers berücksichtigt werden muss. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, diese Pauschale bei der Berechnung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer der Arbeitnehmer zu berücksichtigen.
Zusammenfassung
Das Urteil des OVG vom 13. März 2024, Aktenzeichen II FSK 762/21, stellt einen wichtigen Bezugspunkt in Bezug auf die Besteuerung der Pauschale für die Nutzung eines Privatwagens für lokale Dienstfahrten dar. Das Gericht stellte eindeutig fest, dass eine solche Leistung Einkommen aus einem Arbeitsverhältnis darstellt und der Einkommenssteuer unterliegt, was konkrete steuerliche Verpflichtungen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber mit sich bringt. Es ist wichtig, dass beide Seiten des Arbeitsverhältnisses sich dieser Vorschriften bewusst sind, und ihre Handlungen entsprechend den geltenden Bestimmungen anpassen.
Quelle: Der Artikel wurde von Tomasz – Senior Tax Consultant bei getsix® Tax & Legal – verfasst.
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